Innenminister Herrmann darf als "Inzuchtsprodukt" bezeichnet werden

Ein Anwalt aus Karlsruhe darf Joachim Herrmann mit Recht "wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Ein Gericht wies eine Klage des Bayerischen Innenministers wegen Beleidigung ab.
von  az
Innenminister Joachim Herrmann fühlte sich durch die Anrede "wunderbares Inzuchtprodukt" beleidigt.
Innenminister Joachim Herrmann fühlte sich durch die Anrede "wunderbares Inzuchtprodukt" beleidigt. © dpa

Ein Anwalt aus Karlsruhe darf Joachim Herrmann mit Recht "wunderbares Inzuchtsprodukt" nennen. Ein Gericht wies eine Klage des Bayerischen Innenministers wegen Beleidigung ab.

Karlsruhe/München – Wir erinnern uns an den Montagabend, 31.8.2015. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist zu Gast beim ARD-Talk "hart aber fair" mit Frank Plasberg. Es geht um Flüchtlinge, Vorurteile gegen Ausländer und Rassismus in Deutschland. In Bezug auf Beispiele erfolgreicher Integration sagt Herrmann: "Roberto Blanco war immer ein wunderbarer Neger" und ganz Fernseh-Deutschland traut seinen Ohren nicht - haben wir richtig gehört? Wir haben! Herrmann entschuldigte sich im Nachhinein für seine Aussage, Blanco verzieh - Ende gut, alles gut?

Nicht für den Karlsruher Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah. Der in München geborene Halb-Ghanaer schickte Herrmann nach seiner Entgleisung einen Protestbrief und begann diesen laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, mit den Worten: "Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt!"

Recht auf Gegenschlag - Klage abgewiesen

Der Innenminister fand das offenbar gar nicht witzig und zeigte den 44-jährigen Anwalt wegen Beleidigung an. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte beim Amtsgericht Antrag auf Strafbefehl. Wie die SZ jetzt erfahren hat, gab der zuständige Richter dem Antrag aber nicht statt.

Begründung: Da Herrmanns "wunderbarer Neger"-Zitat nichts anderes als eine "abwertende rassistische Bezeichnung" gewesen sei, habe Schneider-Addae-Mensah das Recht auf Gegenschlag. Der Konter "wunderbares Inzuchtprodukt" orientiere sich klar an der Wortwahl Herrmanns und sei bei ehrverletzenden Angriffen und überspitzter Kritik grundsätzlich zulässig.

Auch den Betreff von Schneider-Addae-Mensahs Brief, "Ihre rassistische Gesinnung", wertete der Richter offenbar als zutreffende Tatsachenfeststellung.

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