Inhaftierter katalanischer Separatistenführer siegt vor EuGH

Der inhaftierte katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras ist von den spanischen Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden.
dpa |
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EuGH-Urteil zum Fall des Separatistenführers Junqueras.
Paul White/AP/dpa/dpa EuGH-Urteil zum Fall des Separatistenführers Junqueras.

Luxemburg - Der inhaftierte katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras ist von den spanischen Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass die parlamentarische Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei. Die spanischen Behörden hätten demnach die Aufhebung der Immunität beantragen müssen, um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu können.

Der frühere stellvertretende Regionalpräsident war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins Europaparlament gewählt worden. Er durfte dann aber nicht das Gefängnis verlassen, um den Eid auf die spanische Verfassung leisten zu können, der nach nationalem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben ist. Infolgedessen erklärte die spanische Wahlkommission den Sitz von Junqueras für vakant.

Im Oktober wurde Junqueras dann gemeinsam mit anderen katalanischen Separatistenführern wegen Aufruhrs verurteilt, weil er bei dem von der Justiz verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 eine Schlüsselrolle gespielt hatte. Er erhielt zudem ein Amtsverbot für die Dauer seiner Haft.

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