Im EU-Parlament: Schulz überschritt Kompetenzen

Martin Schulz hat als EU-Parlamentspräsident seine Kompetenzen überschritten, wie der Kontrollausschuss bekannt gab. Er wollte enge Mitarbeiter zum Referatsleiter machen, das Vorhaben wurde allerdings nie umgesetzt.
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Martin Schulz überschritt als EU-Parlamentspräsident seine Kompetenzen.
dpa Martin Schulz überschritt als EU-Parlamentspräsident seine Kompetenzen.

Brüssel - SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat als Präsident des Europaparlaments mit Plänen zur Beförderung enger Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten. Nach Angaben der Parlamentsverwaltung versuchte Schulz im Herbst 2015, Mitgliedern seines Kabinetts per Präsidentenbeschluss rückwirkend den lukrativen Jobtitel Referatsleiter zu verleihen.

Sein Vorhaben habe aber "nicht den Regeln entsprochen und wurde deshalb von den Dienststellen nie umgesetzt", heißt es in einer Antwort auf Fragen des Haushaltskontrollausschusses, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.

War Schulz sich seines Fehlers bewusst?

Aus der Antwort des Parlaments geht nicht hervor, ob Schulz wusste, dass er mit der Entscheidung gegen Regeln verstieß. Die Verwaltung machte lediglich klar, dass die Ernennung von Abteilungsleitern nach den geltenden Verfahrensregeln in der Hand des Generalsekretärs des Parlaments liegt und die von Direktoren in der Hand des Präsidiums.

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Der Generalsekretär ist der ranghöchste Beamte des Europäischen Parlaments, das Präsidium ein Gremium, dem neben dem Parlamentspräsidenten noch etliche andere Abgeordnete angehören.

Schulz wird bereits seit einigen Wochen vorgeworfen, sich in seiner Zeit als EU-Parlamentspräsident dafür eingesetzt zu haben, dass Vertraute in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen kommen. Der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments hatte deswegen einen umfangreichen Fragebogen an die Parlamentsverwaltung geschickt. Schulz selbst wollte sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

Auslandszulage für Schulz-Vertrauten

Neben den Beförderungsversuchen prüft der Haushaltskontrollausschuss auch den Fall des Schulz-Vertrauten Markus Engels. Der Deutsche wurde 2012 auf Dauerdienstreise nach Berlin geschickt, obwohl er bereits zuvor in der deutschen Hauptstadt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Für Engels bedeutete diese Vertragskonstruktion, dass er von einer 16-prozentigen Auslandszulage und zumindest zeitweise von Tagegeldern profitieren konnte. Engels ist heute SPD-Wahlkampfmanager.

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Die EU-Parlamentsverwaltung betonte zuletzt, dass Engels nicht zu Unrecht Zahlungen und andere Leistungen erhalten habe. Auch in den Antworten auf Fragen der Parlamentsverwaltung zu dem Fall gibt es keine offensichtlichen Hinweise auf Regelverstöße.

Ermittlungsverfahren gerechtfertigt?

Ob die Vorwürfe im Fall "Engels" damit vom Tisch sind, blieb zunächst allerdings offen. "Hier wurden von Anfang an Regeln missbräuchlich und zu Lasten des Steuerzahlers ausgelegt", hatte die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses, Inge Gräßle (CDU), bereits Mitte Februar kommentiert. Sie wirft Schulz "Günstlingswirtschaft" vor.

Neben dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments prüft auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf), ob es im Europaparlament unter Schulz zu Unregelmäßigkeiten kam. Experten wollen der Frage nachgehen, ob die Medienberichte über fragwürdige Beförderungen und Prämienzahlungen die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens rechtfertigten.

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Dafür muss es hinreichende Anhaltspunkte auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen zulasten des EU-Haushalts geben. Der 61-jährige Schulz war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Januar wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt.

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