Hungertod eines Häftlings hätte vermieden werden können

Der Hungertod eines Häftlings vor zehn Monaten im Gefängnis Bruchsal in Baden-Württemberg wäre nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vermeidbar gewesen.
dpa |
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Stuttgart/Bruchsal - Ein nervenfachliches Gutachten komme zum Schluss, dass bei dem 33 Jahre alten Mann aus dem afrikanischen Burkina Faso eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorlag. Heißt: Die Entscheidung, sich nicht mehr ausreichend zu ernähren, habe er in diesem Sinne nicht aus freiem Willen getroffen, sondern sie sei dieser Störung geschuldet gewesen.

Der Sachverständige sei der Auffassung, so die Staatsanwaltschaft weiter, dass der Tod "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch eine - zur Not zwangsweise - Gabe von Psychopharmaka hätte verhindert werden können. Ob die Anstaltsleitung den Tod hätte vorhersehen können, kläre das Gutachten nicht. Den Beschuldigten werde nun die Gelegenheit gegeben, zum Gutachten Stellung zu nehmen. Der Gefangene war in Einzelhaft gestorben.

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