Holocaust-Denkmal: Staatsanwalt ermittelt wegen Mahnmal-Aktion in Höcke-Wohnort

Nach der Mahnmal-Aktion gegen den AfD-Politiker Björn Höcke in dessen Thüringer Wohnort Bornhagen ermittelt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen das Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS).
dpa |
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Ein Künstlerkollektiv sorgte zuletzt mit einem Nachbau des Berliner Holocaust-Denkmals in der Nähe von Björn Höcke für Aufsehen. Nun wird gegen das Kollektiv ermittelt.

Bornhagen - Nach der Mahnmal-Aktion gegen den AfD-Politiker Björn Höcke in dessen Thüringer Wohnort Bornhagen ermittelt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen das Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS).

Es bestehe der Anfangsverdacht auf versuchte Nötigung, sagte Behördensprecher Dirk Germerodt. Es gehe um die ZPS-Aufforderung an den Politiker, vor dem Holocaust-Denkmal in Berlin oder vor dem Nachbau auf einem Nachbargrundstück Höckes auf Knien um Vergebung für die deutschen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs zu bitten - anderenfalls würden in der Vergangenheit über Höcke gesammelte Informationen veröffentlicht.

Mahnmal für die Öffentlichkeit geschlossen

Der Staatsanwaltschaft liegt eine Strafanzeige gegen die ZPS-Aktivisten vor. Diese wurde nicht von Höcke erstattet, wie Germerodt sagte. Die Aktivisten sind mittlerweile von ihrer Forderung nach einem Kniefall Höckes zurückgetreten.

Das Künstlerkollektiv hatte am vergangenen Mittwoch in Bornhagen eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals aufgebaut. Es wollte damit gegen eine umstrittene Rede Höckes Anfang des Jahres in Dresden protestieren. Nach eigenen Angaben beobachtet das ZPS den Thüringer Partei- und Fraktionsvorsitzenden seit zehn Monaten.

Der Mahnmal-Nachbau bleibt vorerst weiter für die Öffentlichkeit geschlossen. Der künstlerische Leiter des ZPS, Philipp Ruch, begründete dies mit einer massiv beschädigten Stele. Der Polizei liegt nach Angaben einer Sprecherin eine entsprechende Anzeige des ZPS vor. Die Aktivisten hatten das dafür angemietete Grundstück verlassen und als Grund anonyme Drohungen angegeben.

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