Hogefeld bleibt bis 2011 sitzen
Ihre Festnahme am Bahnhof von Bad Kleinen sorgte vor 15 Jahren für Schlagzeilen und später für den Rücktritt des Innenministers. Obwohl sie sich von der RAF losgesagt hat, muss sie länger als lebenslang in Haft bleiben.
Die frühere RAF-Terroristin Birgit Hogefeld muss mindestens noch bis Sommer 2011 in Haft bleiben. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte, lehnte der zuständige Strafsenat den Antrag Hogefelds ab, nach Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen zu werden. Zugleich legte das Gericht fest, dass sie insgesamt mindestens 18 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Neben ihr befindet sich nur noch Christian Klar als weiteres früheres Mitglied der Rote Armee Fraktion in Haft.
Nach einem mehrjährigen Prozess war Hogefeld im November 1996 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie 1985 an der Ermordung eines jungen US-Soldaten und an dem Anschlag auf den US-Militärflughafen Frankfurt am Main beteiligt war, bei dem zwei Menschen starben. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Die Ex-Terroristin ist seit ihrer Festnahme im Juni 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen ununterbrochen in Haft. Bei der missglückten GSG-9-Aktion starben ihr Komplize Wolfgang Grams und ein Polizist. Die Ermittlungen zum Ablauf des Einsatzes und zum Tod von Grams, der bis heute gerichtlich nicht eindeutig geklärt ist, führten wenig später zum Rücktritt des damaligen Bundesinnenministers Rudolf Seiters (CDU).
«Absoluter Nahschuss»: Tötung oder Selbstmord?
Auch Generalbundesanwalt Alexander von Stahl musste kurz darauf seinen Posten räumen. Es ging dabei um die Frage, ob hinter dem «absoluten Nahschuss» in den Kopf, an dem Grams starb, ein Selbstmord, ein Unfall oder gar eine gezielte Tötung steckte. Zu Hogefelds Antrag auf vorzeitige Haftentlassung erklärte das Frankfurter Oberlandesgericht nun, der Senat habe diese Entscheidung nach Abwägung aller Faktoren und nach Anhörung der Betroffenen getroffen. Dabei sei auch berücksichtigt worden, dass Hogefeld sich vom Terrorismus in deutlicher Form losgesagt habe und ihr Verhalten in der Haft tadellos sei.
Arbeit an der Dissertation
Die Schwere der Schuld lasse aber derzeit noch keine vorzeitige Haftentlassung zu. Nach Angaben des Gerichts hat die ehemalige Terroristin während der Haft ein Studium an der Fernuni Hagen erfolgreich abgeschlossen. Derzeit arbeite die Gefangene an ihrer Dissertation. Neben Hogefeld ist Christian Klar das letzte ehemalige RAF-Mitglied im Gefängnis. Der frühere Rädelsführer wurde Ende 1982 verhaftet und wegen Mordes an insgesamt neun Menschen, darunter Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer, zu sechs Mal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt. 1998 wurde seine Mindesthaftzeit auf 26 Jahre festgelegt. Damit muss er mindestens bis Anfang 2009 hinter Gittern bleiben. Anfang Mai 2007 hatte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars abgelehnt.
Mohnhaupt und Haule entlassen
Im vergangenen Jahr waren schon die Ex-Terroristinnen Brigitte Mohnhaupt und Eva Haule nach langen Haftstrafen auf freien Fuß gekommen. Mohnhaupt war wegen neun Morden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, dass sie nach 24 Jahren Haft auf Bewährung freigelassen wird. Wenige Monate später kam auch ihre Gesinnungsgenossin Eva Haule auf freien Fuß. (AP)