Hoffnung für Raucherkneipen glimmt stärker
Erstmals hat ein deutsches Gericht gegen ein totales Rauchverbot entschieden. Das Verfassungsgericht in Koblenz kippte die Regelung für Rheinland-Pfalz. Ein Teilerfolg für die Kneipen ums Eck.
Erstmals haben Gastwirte vor Gericht einen Erfolg gegen das Rauchverbot errungen. Nach einer Eilentscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs darf in dem Bundesland in kleinen Gaststätten mit nur einem Schankraum vorerst weiter geraucht werden. Das teilte das Gericht am Dienstag in Koblenz mit. Die Beschwerdeführer, fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könne (Aktenzeichen: VGH A 32/07).
Die endgültige Entscheidung fällt aber erst später in einem Hauptsacheverfahren. Die übrigen Vorschriften des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes können wie vorgesehen an diesem Freitag in Kraft treten.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen ohne Beschäftigte bis zur endgültigen Entscheidung aus. Diese Gaststätten müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen.
«Wirtschaftliche Ungleichbehandlung»
Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können. Das Rauchverbot beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten, erklärten die Richter. Ob diese «wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung» gerechtfertigt sei, will das Gericht im Hauptsacheverfahren klären. Gegen das Rauchverbot hatten fünf Gastronomen und ein Raucher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Gastronomen argumentieren, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht. Es sei mit deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen. Denn mindestens 80 Prozent der Stammkunden seien Raucher.
Raucher scheitert mit Antrag
Dagegen lehnten die Richter den Antrag des Rauchers, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben, ab. Der Mann sieht durch das Rauchverbot sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Für ihn seien aber im Gegensatz zu den Gastronomen keine besonders schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteile zu erwarten, erklärten die Richter. Die Verfassungshüter betonten, dass mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung keine Aussage darüber verbunden ist, ob die Verfassungsbeschwerden letztlich Erfolg haben. Einen Termin für das Hauptsacheverfahren gibt es noch nicht.
In Hessen wurde eine ähnliche Klage abgewiesen
Bislang wurden bei den Landesverfassungsgerichten 17 Klagen gegen die Nichtraucherschutzgesetze eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Januar erstmals einen Eilantrag eines Rauchers abgelehnt, der gegen das hessische Rauchverbot klagt. Dem Kläger würden keine Nachteile entstehen, wenn er auf das Hauptverfahren warten müsse, lautete die Begründung. Der hessische Staatsgerichtshof lehnte eine Klage von zwölf Kneipenbesitzern ab, weil sie keine Nachteile durch das Gesetz belegen konnten. Ein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants gilt bisher in zwölf Bundesländern. Wie in Rheinland-Pfalz tritt am Freitag auch im Saarland ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben Raucher noch bis zum Juli Zeit.
Gaststättenverband hofft auf «Signalwirkung»
Die FDP-Fraktion im Mainzer Landtag sah ihre Position von dem jetzigen Urteil bestätigt und kündigte einen Gesetzentwurf an, der kleinen Eckkneipen die Kennzeichnung als Raucherkneipen erlauben soll. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz begrüßte die Entscheidung: «Für uns ist diese Entscheidung sehr wichtig, weil sie Signalwirkung hat.» (nz/dpa)