Hessen schafft Todesstrafe ab

Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von Ende Oktober hervorgeht, stimmten die Hessen mit großer Mehrheit für die vom Landtag beschlossenen 15 Änderungen.
dpa |
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Stimmzettel in einem Frankfurter Wahlamt für die Volksabstimmung zu Änderungen und Ergänzungen der Landesverfassung.
Arne Dedert/dpa Stimmzettel in einem Frankfurter Wahlamt für die Volksabstimmung zu Änderungen und Ergänzungen der Landesverfassung.

Wiesbaden - Die Reform der hessischen Landesverfassung mit der Aufhebung der Todesstrafe ist beschlossene Sache. Wie aus dem endgültigen Ergebnis der Volksabstimmung von Ende Oktober hervorgeht, stimmten die Hessen mit großer Mehrheit für die vom Landtag beschlossenen 15 Änderungen.

Für die Aufhebung der bislang noch in der Landesverfassung enthaltenen Todesstrafe - die durch das Grundgesetz ohnehin abgeschafft ist - stimmten allerdings nur 83,2 Prozent. Die meiste Zustimmung fand mit 90,9 Prozent die Verankerung des Datenschutzes in der hessischen Verfassung.

Wegen Pannen bei der Auszählung hatten zwei Stimmbezirke nachgezählt werden müssen. Trotzdem unterscheidet sich das endgültige Wahlergebnis kaum vom vorläufigen. Die Abstimmung über insgesamt 15 Änderungen hatte zeitgleich mit der Landtagswahl am 28. Oktober stattgefunden.

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