Herrmann: Polizeireform ist verfassungswidrig

Der Bayerische Innenminister will der Grundgesetzänderung auf keinen Fall zustimmen. Die geplante Polizeireform ist nach Ansicht von Joachim Herrmann (CSU) verfassungswidrig.
von  Abendzeitung
Joachim Herrmann
Joachim Herrmann © dpa

München - Der Bayerische Innenminister will der Grundgesetzänderung auf keinen Fall zustimmen. Die geplante Polizeireform ist nach Ansicht von Joachim Herrmann (CSU) verfassungswidrig.

Die geplante Polizeireform ist nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verfassungswidrig. Bundesinnenminster Thomas de Maizière (CDU) könne sich nicht mit einer nur vermeintlich organisatorischen Maßnahme am Grundgesetz vorbeimogeln, sagte Herrmann. Durch die Hintertür einer Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt lasse sich nicht eine allgemeine Polizeikompetenz des Bundes herbeiführen. „Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht lassen das nicht zu.“

Nach den Plänen de Maizières soll vom 5. Januar an eine „Stabsstelle“ im Bundesinnenministerium die Arbeiten vorantreiben und bis zur Innenministerkonferenz im Mai Ergebnisse vorlegen. „Polizei ist und bleibt Ländersache“, sagte der CSU-Minister. Das Grundgesetz erlaube eine Bundespolizei nur als Sonderpolizei mit eng umrissenem Aufgabengebiet. „Eine Fusion ist ohne Grundgesetzänderung nicht machbar, und einer solchen Änderung werde ich nie zustimmen - meine Kollegen in den Ländern auch nicht.“

Eine Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt mache die Polizeiarbeit nicht besser, sondern schlechter, sagte Herrmann. Dabei käme zusammen, was nicht zusammengehöre. Die Situation in den USA sieht der CSU-Politiker dabei als Negativbeispiel. „Was daran schlecht ist, kann man mittlerweile an jedem zweiten US-Krimi sehen. Das dortige Nebeneinander und zum Teil Gegeneinander der lokalen Polizeibehörden und der Bundessicherheitsorgane erschwert die Verbrechensbekämpfung. Solche Rivalitäten wollen wir in Deutschland nicht.“

Die Fusionspläne gehen auf Vorschläge einer Kommission unter Leitung des früheren Verfassungsschutz-Präsidenten Eckart Werthebach zurück. Die Bundespolizei verfügt derzeit über 40.000 Beschäftigte, neun Direktionen und 77 Inspektionen, ist aber nur örtlich beschränkt zuständig: in Grenzregionen, auf Bahnhöfen und in Flughäfen. Das Bundeskriminalamt hat über 4.500 Beschäftigte und ist in ganz Deutschland für die Bekämpfung internationaler Kriminalität zuständig. Ansonsten arbeitet es mit den Landeskriminalämtern zusammen.

dapd

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