Herausgabe der Bundeswehrakte von Terrorist Mundlos?
Leipzig - Im Rechtsstreit zwischen dem Verteidigungsministerium und der "Welt" um die Herausgabe von 70 Personalakten der Bundeswehr, die einen Bezug zum NSU-Terroristen Uwe Mundlos haben, zeichnet sich ein Teilerfolg für die Zeitung ab. Zwar nahm das Verlagshaus Axel Springer am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Teil der Klage zurück, in dem die Herausgabe der gesamten Akten gefordert wurde. Vielmehr sollen nur noch die Seiten aus den Personalakten herausgegeben werden, die Uwe Mundlos betreffen. Personenbezogene Daten Dritter in diesen Auszügen sollen jedoch geschwärzt werden.
Der 7. Senat hatte den Beteiligten diese Regelung nach der mündlichen Verhandlung vorgeschlagen. Die Entscheidung darüber sollte noch am Donnerstag verkündet werden. Die Prozessvertreter des Verteidigungsministerium hatten der Klagerücknahme zugestimmt.
Streit zwischen "Welt" und Ministerium läuft seit sieben Jahren
Das die "Welt" herausgebende Verlagshaus streitet seit sieben Jahren mit dem Ministerium um die Herausgabe der Akten. Zudem verlangt es Auszüge aus dem Einheitsaktenplan des Ministeriums sowie Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen Anfang der 1990er Jahre. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Münster der Berufung teilweise stattgegeben. Nun musste sich das höchste deutsche Verwaltungsgericht mit der Revision beschäftigen (Az.: BVerwG 7 C 20.17).
Um die Personalakte von Mundlos selbst ging es in diesem Verfahren nicht mehr. Diese liegt der "Welt" und auch anderen Medien bereits vor. Demnach war die rechte Gesinnung von Mundlos bereits in dessen Wehrdienstzeit in den Jahren 1994 und 1995 aufgefallen. Als Rekrut war er in Chemnitz von der Polizei kontrolliert worden. Die Beamten fanden bei ihm Visitenkarten mit dem Kopf von Adolf Hitler und ein Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolph Heß. Konsequenzen bei der Bundeswehr gab es für ihn aber nicht.
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