Helmpflicht ja oder nein: Knautschzone Kopf
München - In einer perfekten Welt braucht es keine Fahrradhelme. Leider ist die Welt nicht perfekt. Sondern sie ist voll von Autofahrern, die Autotüren aufreißen, oder Lastern, die unversehens rechts abbiegen.
Die größte Gefahr für Radler bleibt – entgegen anders lautender Behauptungen – der Autofahrer: Wenn in Deutschland ein Pkw oder ein Lkw in einen Radler knallt, ist in drei Viertel der Fälle der Autofahrer schuld. Sich aber nun lediglich auf die Schuldfrage zu konzentrieren, bringt nichts – es sei denn, man möchte ehrenhalber auf Friedhöfen Grabsteine mit der Aufschrift „Er hatte Vorfahrt“ aufstellen.
Der Schutz ist unumstritten – aber sollte er auch Vorschrift sein?
Statt dessen muss man sich vor Augen führen: Ein Radfahrer hat keinen Seitenaufprallschutz, seine Knautschzone ist der Kopf. Wird der Radler vom Auto vom Radl geholt, kann ein Helm oft Leben retten. Das gilt übrigens auch für Radl-Unfälle ohne Autobeteiligung – bei denen ist der Radler nämlich zu 42 Prozent Hauptverursacher. Aber auch, wenn Radler so auf Radler trifft oder der Pedalritter gar ohne Fremdeinwirkung von seinem Stahlross kippt, hilft ein Helm.
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Der Schutz durch einen Helm ist unbestritten – strittig ist, ob er Vorschrift sein sollte. Gut möglich, dass der BGH heute eine De-Facto-Helmpflicht beschließt. Wenn derjenige, der bei einen Unfall unbehelmt war, künftig finanziell schlechter gestellt wird, würde dies die Zahl der Helmträger – wie bei der Gurtpflicht – schnell erhöhen. Bald würde das Helm-Tragen selbstverständlich sein – dann vielleicht sogar für Über-40-Jährige wie mich.
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