Heime dürfen begleitete Arztbesuche in Rechnung stellen

Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberga m Dienstag entschieden hat, dürfen Pflegeheime die Begleitung eines Bewohners zum Arzt in Rechnung stellen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Mannheim - Ein Pflegeheim darf nach einem Gerichtsurteil seinen Bewohnern die Begleitung zum Arzt zusätzlich in Rechnung stellen. Dieser Service falle nicht unter die allgemeine Pflegeleistung.

Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in der an Dienstag in Mannheim bekanntgegebenen Entscheidung klar. Damit hatte die Heimträgerin in zweiter Instanz Erfolg, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart ihre Klage gegen eine Anordnung der Heimaufsicht, des Landratsamtes Ostalbkreis, abgewiesen hatte. Das Amt hatte die Klägerin angewiesen, die Arztbegleitung als Regelleistung sicherzustellen. (Az.: 6 S 773/11)

Der VGH hob diese Anordnung auf und begründete dies damit, dass das Landesheimgesetz dem Heimträger zwar vorschreibe, dass er Heimbewohner zum Arzt begleiten lasse. Zu den Vorgaben zähle aber nicht, dass dies als allgemeine Pflegeleistung - also ohne gesondertes Entgelt - zu geschehen habe.

Der VGH ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.