Hausarrest oder Sozialdienst für Berlusconi?

Schon wieder ein heikler Justiztermin für Silvio Berlusconi: Ein Mailänder Gericht musste entscheiden, ob Italiens rechtskräftig verurteilter Ex-Regierungschef seine einjährige Strafe im Hausarrest abbüßt oder aber Sozialdienst leisten darf.
dpa |
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Mailand - Vor der am späten Donnerstagnachmittag angesetzten Anhörung hatten die Anwälte Berlusconis nach Medienberichten beantragt, dass er einen Sozialdienst in einer Behinderteneinrichtung in der Nähe seiner Villa Arcore bei Mailand übernehmen darf. Berlusconi (77) könnte aber auch verpflichtet werden, sich um alte Menschen zu kümmern. In beiden Fällen hätte er mehr politische Bewegungsfreiheit als im Hausarrest.

Berlusconi selbst wurde nicht bei der Anhörung erwartet. Eine Entscheidung noch am Donnerstag galt als unwahrscheinlich, das Gericht hat dafür fünf Tage Zeit. Beobachter nahmen an, dass die Richter darauf verzichten dürften, Berlusconi unter Hausarrest zu stellen.

Auch wer als Verurteilter Sozialdienst leistet, darf in Italien nachts zwischen 23 und 6 Uhr sein Haus nicht verlassen und keinen Kontakt zu Drogenabhängigen oder Kriminellen haben. Für Reisen in Italien über seine Heimatregion Lombardei hinaus bräuchte Berlusconi vermutlich eine Sondererlaubnis. Seinen Reisepass hatte er bereits nach der rechtskräftigen Verurteilung 2013 abgeben müssen.

Im August war Berlusconi wegen Steuerbetrugs zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, von denen drei Jahre sofort auf der Basis einer Amnestieregelung ausgesetzt wurden. Ins Gefängnis muss er wegen seines hohen Alters nicht mehr, und bei einem Sozialdienst - voraussichtlich nur einmal in der Woche - dürfte sich die Reststrafe noch einmal um Monate verkürzen.

Seine Mitte-Rechts-Partei Forza Italia (FI) steckt vor den Europawahlen Ende Mai in einer tiefen Krise, der verurteilte Berlusconi selbst darf keine Ämter mehr übernehmen und auch nicht Spitzenkandidat der Partei sein. Er will aber die Bewegungsfreiheit haben, den Wahlkampf für sie zu führen.

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