Hasselfeldt befürchtet "neue Welle der Armutsmigration"

Die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, will per Gesetz verhindern, dass EU-Bürger in Deutschland Sozialhilfe bekommen.
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Das Bundessozialgericht in Kassel.
dpa Das Bundessozialgericht in Kassel.

Berlin - Nach aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben EU-Ausländer mit einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfe. "Das kann es nicht sein, das ist ein neues großes Einfallstor für Armutsmigration aus osteuropäischen Ländern", sagte Hasselfeldt der Deutschen Presse-Agentur. Sie forderte Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) auf, Gesetzesverschärfungen anzuschieben.

"Die Bundessozialministerin muss hier schnell aktiv werden, um eine neue Welle zu verhindern. Wir müssen gesetzlich wasserdicht sicherstellen, dass derartige Ansprüche nicht bestehen", sagte Hasselfeldt. Wenn die Einkommen im Heimatland niedriger seien als die Sozialleistungen in Deutschland, sei das ein großer Anreiz, in die Bundesrepublik zu kommen. "Das wäre nicht nur eine weitere große Belastung für unser Sozialsystem, sondern schadet auch den Herkunftsländern, weil es die Abwanderung weiter verstärkt", sagte die stellvertretende Chefin der Unionsfraktion.

Lesen Sie hier: Jeder Zehnte braucht Hilfe vom Staat

Das Bundessozialgericht hatte am 3. Dezember Urteile zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten veröffentlicht. Danach müssen bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe gezahlt werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte in der "Rheinischen Post" gewarnt, dass Mehrkosten in Höhe von rund 800 Millionen Euro auf die Kommunen zukommen könnten. Denn das Gerichtsurteil bedeute, dass mehr als 130 000 Menschen auf einmal Anspruch auf Sozialhilfe bekämen. Das würde Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver machen als es ohnehin schon sei.

Das Bundessozialgericht hatte ferner entschieden, dass EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Auslöser war der Fall einer Frau, die in Bosnien geboren wurde, inzwischen Schwedin ist und mit ihren drei Kindern in Deutschland lebt.

Ein Jobcenter in Berlin hatte die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt, da die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf hätten. Auch Sozialgeld für die anderen Kinder wurde nicht mehr gezahlt. Der Fall war bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegangen. Dieser hatte Mitte September die deutsche Praxis bestätigt.

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