Hartz-IV-Sätze könnten steigen
BERLIN - Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant bei der notwendigen Hartz-IV-Reform einem Medienbericht zufolge tiefgreifende Korrekturen. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, könnten dadurch die Bezüge für Langzeitarbeitslose und Sozialfälle steigen.
Die bisherige Kopplung der Sätze an die Rentenentwicklung soll demnach aufgegeben werden. Wie sich die Bezüge in Zukunft entwickeln, werde nach den Plänen des Sozialministeriums je zur Hälfte von der Entwicklung der Nettolöhne und der Inflation abhängen.
Das Ministerium geht laut „Spiegel“ davon aus, dass die Hartz-IV- Sätze so künftig stärker steigen werden als die Renten. Ein Ministeriumssprecher sagte am Samstag, aktuell genannte Zahlen oder Tendenzen seien „verfrüht und reine Spekulation“. Die Berechnung der neuen Regelsätze werde erst im Herbst abgeschlossen. „Es gibt bis dato keine Festlegungen.“ Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten Anfang Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Die Methode sei nicht nachvollziehbar, die Kalkulation intransparent und realitätsfern.
Besonders die 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien sollten bessergestellt werden. Die Richter rügten, dass Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert sind. Die Höhe der Regelsätze wurde allerdings nicht beanstandet.
Bereits Anfang Juli hatte von der Leyen klargestellt, dass Hartz- IV-Familien nicht auf mehr Geld zur besseren Bildungsförderung ihrer Kinder hoffen können. Die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angemahnten besseren Hilfen für Kinder sollen über Gutscheine oder kostenlose Angebote erfolgen.
Die Details werden derzeit nach Angaben des Ministeriumssprechers in einer Projektgruppe erarbeitet. Diskutiert werde zum Beispiel die Förderung von Schülern mit Lerndefiziten. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Kinder alles wichtige Material für die Schule bekommen. Im Gespräch sei auch, dass die Betroffenen in der Schule oder der Kita ein Mittagessen bekommen.
Ob es tatsächlich mehr Geld geben wird, wird sich nach Angaben des Ministeriums frühestens im Herbst zeigen, wenn die neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes ausgewertet ist. Der „Spiegel“ berichtet, vorläufige Berechnungen deuteten darauf hin, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen allein stehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Es zeichne sich ab, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsse.
dpa