Hartz-IV: Fünf Euro für Bedürftige

Nach monatelanger Diskussion hat sich die Koalition auf neue Hartz-IV-Sätze geeinigt. Statt den von den Sozialverbänden geforderten 40 Euro gibt es nur fünf Euro mehr. Die AZ klärt die wichtigsten Fragen.
Wie wurde Hartz IV bisher berechnet? Rechnerische Grundlage für den Grundbedarf eines Bürgers war die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2003. Dort ist aufgelistet, wofür die Deutschen wie viel Geld ausgeben – Essen, Auto, Friseur, Schuhe etc. Relevant für die Hartz-IV-Sätze ist das untere Fünftel der Bevölkerung, also Geringverdiener. Bisher hat der Staat Hartz-IV-Empfängern beim Essen genauso viel gezahlt, wie ein Geringverdiener pro Monat ausgibt (4,70 Euro pro Tag). Bei anderen Posten wie etwa Gesundheitspflege aber nur 71 Prozent (13,18 Euro/ Monat), bei Verkehr nur 26 Prozent (16,42 Euro pro Monat), weil Kosten für ein Auto nicht vorgesehen sind. Derzeit liegt der Satz bei 359 Euro monatlich. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent der Erwachsenen, zwischen 215 und 287 Euro.
Warum muss es neue Hartz-IV-Sätze geben? Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar entschieden, dass die Berechungen willkürlich und nicht transparent sind. Die Sätze für Erwachsene und Kinder unter 14 „genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht“, so das Gericht. Kinder dürften nicht einen bestimmten Prozentsatz der Erwachsenen kriegen, es müssten statt dessen deren Bedürfnisse festgestellt werden.
Wie viel kriegen die Erwachsenen künftig? Die Koalition will den Regelsatz bei Erwachsenen um fünf Euro erhöhen, von 359 auf 364 Euro. Neue Grundlage ist eine neue Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Laut von der Leyen sind aber nicht alle dort aufgelisteten Ausgaben von Geringverdienern für ein menschenwürdiges Existenzminimum nötig. Noch liegen die Details, wie sich die 364 Euro genau zusammensetzen, nicht auf dem Tisch. Nicht mehr dabei sind aber Kosten, die bisher für Tabak und Alkohol vorgesehen waren: 11,58 und 7,52 Euro pro Monat. „Hartz IV soll das Existenzminimum sichern. Der Grundbedarf ist unantastbar, aber Genussmittel wie Alkohol und Tabak gehören nicht dazu“, sagt Ministerin von der Leyen. Dafür ist ein Internetanschluss jetzt berücksichtigt worden. Die neuen Regelsätze sollen jährlich anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Bisher war die Anpassung an die Rentenentwicklung gebunden.
Was bekommen Kinder künftig? Das Bundesverfassungsgericht hatte besonders die pauschale Berechnung der Kinder-Regelsätze kritisiert. Die Regierung will die Regelsätze der Kinder aber offenbar nicht verändern. Aus Koalitionskreisen heißt es, man habe die Bedürfnisse der Kinder ausgerechnet und festgestellt, dass die bisherigen Sätze eigentlich zu hoch angesetzt waren.
Man werde die Sätze aber nicht senken, sondern die Höhe beibehalten. Zusätzlich sollen die Kinder ab 1. Januar einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung in punkto Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe haben. Die Leistungen dieses eigenständigen Bildungspakets können Eltern ab 2011 im Jobcenter beantragen. Es gibt 1,7 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Insgesamt sollen 620 Millionen Euro zusätzlich für die Kinder ausgegeben werden – darin enthalten sind auch 120 Millionen für Mittagessen.
Woher kommt das Geld für die Erhöhung? Fünf Euro ist für einen Einzelnen nicht viel – in der Summe, bei fünf Millionen erwachsenen Hartz-IV-Beziehern, sind das 25 Millionen pro Monat, also rund 300 Millionen pro Jahr. Schon jetzt ist klar, dass von der Leyen für die Erwachsenensätze kein Extrageld zur Verfügung hat. Sie bekommt lediglich 480 Millionen für ihr Bildungspaket für Kinder. Wenn das nun 620 Millionen kostet, fehlen ihr weitere 140 Millionen. Die Mehrkosten muss sie in ihrem eigenen Ministerium einsparen – möglicherweise bei Arbeitslosen.
Was denkt die Bevölkerung? Laut einer aktuellen Emnid-Umfrage ist die Mehrheit der Deutschen gegen eine Hartz-IV-Erhöhung: 56 Prozent. Nur 36 Prozent sind für eine Erhöhung, 14 Prozent finden sogar, HartzIV sollte gekürzt werden. Besonders deutlich ist das Voting beim Thema Tabak und Alkohol: 75 Prozent sagen, diese Ausgaben sollten gestrichen werden. Immerhin 78 Prozent finden aber Gutscheine gut, mit denen Familien für ihre Kinder Sachleistungen bekommen können.
Wie sind die Reaktionen? Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von einem „sozialpolitischen Skandal“ und prophezeit, dass die „ statistischen Finessen“, mit denen die Regierung das Bundesverfassungsgerichtsurteil unterlaufe, vor Karlsruhe keinen Bestand haben werden.
Die SPD droht mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, verlangt eine vollständige Offenlegung des Berechnungsverfahren. Parteichef Gabriel spricht von einem „schäbigen Spiel“, das Merkel mitspiele. Münchens Sozialreferentin Brigitte Meier: „Die neu berechneten Beträge sind nicht armutsfest, verschärfen die soziale Ausgrenzung und mindern Chancengerechtigkeit.“
Von der Leyen warnt die SPD vor einer Blockade im Bundesrat. „Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine klare Sprache. Dagegen kann auch die SPD nicht argumentieren.“ Sie könne sich nicht vorstellen, dass die SPD das Bildungspaket mit Mittagessen, Schulmaterial, Lernförderung und einem Budget für Musik oder Fußballverein ablehnen werde. ta