Hartz IV: Ab 2012 gibts zehn Euro mehr

Es ist offiziell: Der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt Anfang 2012 um zehn Euro. Was das konkret bedeutet, wer wieviel bekommt.
dpa/dapd |
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Nun ist es offiziell: Der Hartz IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose steigt Anfang 2012 um zehn Euro. Was das konkret bedeutet, wer wieviel Geld bekommt.

Berlin - Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger soll vom kommenden Jahr an um 10 auf 374 Euro steigen. Das sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Montag auf dapd-Anfrage und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Die Berechnungen seien nun abgeschlossen.

Der Entwurf des Ministeriums werde noch mit den anderen Ressorts abgestimmt. Das Bundeskabinett solle noch im September darüber abstimmen. Die Anhebung um 10 Euro oder 2,74 Prozent war erwartet worden. Dabei ist allerdings die Preis- und Lohnentwicklung von 18 Monaten zugrunde gelegt. Auf ein Jahr umgerechnet ergibt sich damit eine Erhöhung von rund 1,8 Prozent, erklärte eine Sprecherin gegenüber der dpa. Die Erhöhung um zehn Euro ergebe sich aus einer bereits beschlossenen Anhebung um drei Euro sowie einem Aufschlag als Inflationsausgleich. Kritik an der niedrigen Höhe des Regelsatzes kam unter anderem vom DGB und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Bisher liegt der Regelsatz für alleinstehende Hilfeempfänger bei 364 Euro. Die Anpassung wird berechnet nach der Entwicklung von Löhnen und Preisen.

Ende Februar hatten sich Bundestag und Bundesrat nach monatelangem Tauziehen auf eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um 5 auf 364 Euro rückwirkend zum 1. Januar geeinigt. Beschlossen wurde damals auch, dass der Satz Anfang 2012 um mindestens weitere 3 Euro steigen soll - plus eines Aufschlags für die Preisentwicklung im Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010. Dies waren nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2,9 Prozent. Daraus errechnet sich für Ein-Personen- Haushalte der Vorlage zufolge eine Erhöhung von zusätzlich sieben Euro.

Mit der geplanten Erhöhung sollen die Regelsätze für Paarhaushalte um jeweils 9 auf 337 Euro steigen, für Kleinkinder in Hartz-IV- Familien bis fünf Jahre ist ein Plus von 4 auf 219 Euro vorgesehen. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert, da die Bundesregierung rechnerisch mögliche Erhöhungen mit einem Anfang 2011 unterbliebenen Abschlag verrechnet.

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