Hamas zu Unrecht auf EU-Terrorliste
Die radikal-islamische Hamas feiert eine erfolgreiche Klage gegen die EU. Die Palästinenserorganisation steht derzeit wegen Verfahrensfehlern zu Unrecht auf der EU-Terrorliste. Wenn ihre Sanktionen weiter greifen sollen, muss die EU handeln.
Luxemburg - Die EU-Beschlüsse zur Einstufung der radikal-islamischen Hamas als Terrororganisation müssen nach einem Gerichtsurteil überarbeitet werden. EU-Richter erklärten am Mittwoch grundlegende Rechtsakte wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Geklagt hatte die Palästinensergruppe selbst. Unmittelbare Auswirkungen hat die Entscheidung aber nicht. Das Gericht gab der EU drei Monate Zeit, die Einstufung der Hamas als Terrorgruppe auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Sie ist mit dem Einfrieren aller Gelder und anderer Finanzmittel der Organisation in der EU verbunden.
Alternativ kann der Rat der Europäischen Union Einspruch gegen das Urteil einlegen. In diesem Fall blieben die Finanzsanktionen mindestens bis zum endgültigen Urteil in Kraft. Sie sind neben dem symbolischen Charakter der Terrorliste das wichtigste Ziel der EU.
Konkret beanstandeten die Richter, dass die EU Informationen zur Hamas aus der Presse und dem Internet nicht ausreichend von nationalen Behörden prüfen und bestätigen ließ. Dies sei jedoch Voraussetzung für Strafmaßnahmen, hieß es.
Das Gericht betonte, die Entscheidung bedeute nicht, dass die Hamas keine Terrororganisation sei. Die EU teilte mit, sie sehe keinen Grund, ihre Einschätzung zu ändern. Die Hamas bestreitet bis heute das Existenzrecht Israels und fordert die gewaltsame Errichtung eines islamischen Staates Palästina. Ihr militärischer Arm, die Kassam-Brigaden, hat in der Vergangenheit Dutzende tödliche Anschläge auf Israelis verübt.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu forderte die EU auf, sicherzustellen, dass die Hamas auch weiterhin auf der EU-Terrorliste geführt wird. "Jeder versteht, dass die Hamas eine mörderische Terror-Organisation ist, in deren Charta Israels Vernichtung als Ziel genannt wird."
Ein Hamas-Führer bezeichnete das Urteil hingegen als "Sieg für das palästinensische Volk" und rief die Staats- und Regierungschefs der EU auf, ihre Position gegenüber der Organisation zu ändern. Die Einstufung der Hamas als Terrorgruppe sei immer unfair gewesen, kritisierte Mussa Abu Marsuk.
Die Organisation hatte ihre Klage auch damit begründet, dass sie eine "rechtmäßig gewählte Regierung" sei. Also solche dürfe sie nicht auf einer Terrorliste geführt werden, da der Grundsatz gelte, dass in innere Angelegenheiten eines Staates nicht eingegriffen werden dürfe, argumentierte ihr Anwalt. Auf dieses Argument ging das Gericht in Luxemburg jedoch nicht ein. Etliche EU-Staaten wie Deutschland erkennen Palästina bislang nicht als Staat an.
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