Härtere Gesetze gegen Kinderpornographie
or dem Hintergrund des Falls Edathy will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Handel mit Nacktaufnahmen von Minderjährigen unter Strafe stellen. Niemand dürfe "mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen", forderte Maas am Dienstag in Berlin. "Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können."
Für seinen Vorstoß erhielt Maas Unterstützung aus anderen Parteien. Fotos von unbekleideten Minderjährigen sind in Deutschland bislang nicht in jedem Fall strafbar. Strafbar sind sie, wenn sie eindeutige sexuelle Situationen zeigen oder wenn die Minderjährigen darin eine geschlechtsbetonte Pose einnehmen. Zeigen die Bilder Kinder in neutraleren Situationen, sind sie nicht strafbar. Solche Fotos fänden sich aber oft jahrelang im Internet und "haben schwere Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen", erklärte Maas. "Wir werden den Kampf gegen Kinderpornographie mit der ganzen Härte des Rechts führen", fügte der Minister hinzu. "Allerdings wollen wir nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand."
Debatten über die Änderungen des Strafrechts sollten nicht mit Blick auf konkrete Einzelfälle geführt werden, erklärte der Minister. Die Debatte um die gesetzlichen Regelungen zur Kinderpornografie waren durch den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Gang gekommen, gegen den aufgrund des Erwerbs von Fotos von unbekleideten Kindern ermittelt wird. Der Koalitionspartner Union unterstützte Maas' Vorstoß. Es sei "in höchstem Maße entwürdigend, wenn Fotos von nackten Kindern nicht nur gezeigt, sondern auch gekauft werden", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt in Berlin. Auch der Fraktionsgeschäftsführer der Union, Michael Grosse-Brömer (CDU), sprach sich dafür aus, eine Strafverschärfung zu prüfen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte ebenfalls, den Handel mit solchen Bildern zu unterbinden: "Dieser Handel beschädigt schwer die Würde dieser Kinder."
Der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Wilhelm Rörig, äußerte sich ähnlich: "Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden", sagte er der "Welt". Nach den Worten von Justizminister Maas soll außerdem noch vor Ostern ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung auf den Weg gebracht werden. Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet solle der "veraltete Schriftenbegriff im Strafrecht" dem digitalen Zeitalter angepasst werden, erklärte der Minister weiter. "Wir wollen den Begriff der 'Schriften' um den Begriff 'Informations- und Kommunikationstechnologie' ergänzen." Das Verbot des Handels mit Nacktbildern von Kindern soll in diesem Entwurf aber noch nicht enthalten sein.
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