Guttenberg: Hat er seine Doktorarbeit abgeschrieben?

Jura-Professor erhebt schwere Vorwürfe gegen Verteidigungsminister zu Guttenberg. Er soll Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben haben.
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Karl-Theodor zu Guttenberg: Hat er Teile seiner Dissertation abgeschrieben?
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Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg
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Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg: Ist seine Doktorarbeit ein Plagiat?
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München - Karl-Theodor zu Guttenberg hat nicht weniger als zehn Vornamen – und auch noch einen Doktortitel. Zumindest den könnte er theoretisch bald los sein. Ein Bremer Jura-Professor erhebt schwere Vorwürfe gegen den Verteidigungsminister: Seine 2006 eingereichte Doktorarbeit soll in Teilen abgeschrieben sein. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“: So fänden sich „wortgleiche Übereinstimmungen mit Texten, die Guttenberg offenbar weder in einer Fußnote noch im Literaturverzeichnis ausweist“.

Ursprünglich entdeckt hat die Plagiate der Bremer Jura-Professor Andreas Fischer-Lescano (38). Er hat die Doktorarbeit anschließend gemeinsam mit seinem Kollegen Felix Hanschmann auf geklaute Stellen abgeklopft – und wurde fündig. „Die Liste der kritischen Stellen erstreckt sich über mehrere Seiten", sagt Felix Hanschmann zur AZ. Er ist gemeinsam mit Fischer-Lescano Mitherausgeber der Juristen-Fachzeitschrift „Kritische Justiz“. Für diese hat Fischer-Lescano eine Rezension über Guttenbergs Dissertation (Titel: „Verfassung und Verfassungsvertrag – Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“) geschrieben.

Besonders gut kam die Arbeit dabei ohnehin nicht weg: „Der wissenschaftliche Ertrag ist bescheiden“, schreibt Fischer-Lescano. „Guttenbergs Argumentation mäandert vor sich hin und zermürbt die Leser durch seitenlanges Politsprech.“ Routinemäßig gab der Jura-Professor dann noch einige Wortpassagen bei Google ein. Viele Uni-Professoren machen das heutzutage, um Plagiate zu entdecken.

Und tatsächlich fand Fischer-Lescano einige Passagen wieder: Unter anderem in der schriftlichen Fassung eines Vortrags von Wilfried Marxer am Liechtenstein Institut vom 2. November 2004. Eine andere, nicht gekennzeichnete Quelle war offenbar ein Text aus der „Neuen Zürcher Zeitung“ aus dem Jahr 2003. Inzwischen ist auch die Universität Bayreuth, an der Guttenberg promoviert hat, in den Fall eingeschaltet: Dort will der „Ombudsmann für Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ die Vorwürfe jetzt prüfen.

Die Süddeutsche hat auf sueddeutsche.de beide Dokumente gegenübergestellt. Das Ergebnis finden Sie hier.

Guttenberg selbst sagte der SZ: „Dem Ergebnis der Prüfung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Ich habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.“ Guttenbergs Doktorvater war Professor Peter Häberle. Der weist die Vorwürfe gegen seinen Ex-Doktoranden zurück: „Das ist absurd“, sagte er der AZ. „Die Arbeit ist kein Plagiat.“

Bei Felix Hanschmann klingt das aber anders: „In den letzten Tagen wurde das Ganze mindestens drei Mal geprüft“, sagt er. „Die Vorwürfe werden daher schwer zu entkräften sein.“ Sollten sie sich als richtig herausstellen, könnte die Uni Bayreuth Guttenberg den Doktortitel wieder entziehen. Felix Hanschmann: „In vergleichbaren Fällen haben die Verwaltungsgerichte die Entziehung des Doktorgrades durch die Universitäten bestätigt.“

Ein Volljurist ist Guttenberg nicht: Er hat, wie Markus Söder, nur das erste Staatsexamen. Häberle und auch Zweitprüfer Rudolf Streinz von der LMU gelten als renommierte Staatslehrer und Europarechtler. Häberle war bei Guttenbergs Promotion 73 Jahre alt und längst emeritiert, also im Ruhestand. Im Jahr 2007, kurz nach Fertigstellung der Doktorarbeit, erhielt Häberle den Bayerischen Verdienstorden von Edmund Stoiber.

Guttenberg hat die Arbeit parallel zu seinem Job als Bundestagsabgeordneter angefertigt. Im Vorwort schreibt er: Die Teilnahme am Häberle-Seminar „umweht den Verfasser nicht nur während intellektuell dürftiger Alltagserlebnisse dauerhaft“. Was hat er damit wohl gemeint? Seinen Job als Politiker?


Unter einem Plagiat wird im Urheberrecht allgemein das bewusste Aneignen fremden Geistesguts verstanden. Also zum Beispiel die Verwendung von fremden Textpassagen ohne Angabe der Quelle. Besonders bei Dissertationen sind Plagiate ein schwerwiegender Verstoß gegen die Promotionsordnung. In NRW können sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Noch härter wird Abkupfern in den USA geahndet: Dort schmeißen Unis ihre Studenten schon beim ersten Versuch gnadenlos raus.

 

 

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