Gutachten über Breiviks Zurechnungsfähigkeit kommt
Oslo - Es gilt als ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts, ob der 32-Jährige für die Ermordung von 77 Menschen am 22. Juli strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann oder nicht.
Breivik hatte erst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und danach ein Massaker auf der Insel Utøya verübt. In der norwegischen Hauptstadt gilt als wahrscheinlich, dass die Rechtspsychiater den Attentäter für zurechnungsfähig erklären. Breivik hatte das Verbrechen jahrelang vorbereitet und mit seinem Hass auf Zuwanderer aus islamischen Ländern sowie heimische Befürworter einer multikulturellen Gesellschaft begründet.
Die Höchststrafe für Mord nach norwegischem Recht beträgt 21 Jahre Haft. Bei Unzurechnungsfähigkeit, etwa wegen einer Psychose zum Tatzeitpunkt, könnte Breivik nicht verurteilt werden. Er würde dann vom Gericht auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen.
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