Gutachten erhärtet Verdacht gegen mutmaßlichen Lübcke-Mörder

Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni vergangenen Jahres mit einem Kopfschuss getötet haben. Ein neues Gutachten bekräftigt nun den Verdacht.
dpa |
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Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke.
Uli Deck/dpa/dpa 2 Stephan E., Tatverdächtiger im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke.
Das Konterfei von Walter Lübcke neben dem Sarg beim Trauergottesdienst in Kassel im vergangenen Jahr.
Swen Pförtner/dpa/dpa 2 Das Konterfei von Walter Lübcke neben dem Sarg beim Trauergottesdienst in Kassel im vergangenen Jahr.

Karlsruhe - Im Mordfall Lübcke erhärtet ein neues molekularbiologisches Gutachten den Verdacht gegen den mutmaßlichen Täter Stephan E.

Die Ergebnisse des Gutachtens vertieften die bisherige Beweislage, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs. Demnach ordneten die Karlsruher Richter bereits am 28. April die Fortdauer der Untersuchungshaft an. (Az. AK 11/20). Einen Tag später, am 29. April, hatte der Generalbundesanwalt Anklage gegen den 46-Jährigen erhoben.

E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Anfang Juni 2019 nachts auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss getötet haben, weil dieser sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte. Mitangeklagt ist sein Bekannter Markus H. Der 44 Jahre alte Rechtsextremist soll zwar nichts von dem konkreten Anschlagsplan gewusst haben. Er habe aber grundsätzlich mit einer solchen Tat rechnen müssen und E. Zuspruch und Sicherheit vermittelt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm deshalb Beihilfe zum Mord vor.

E. beschuldigt H. inzwischen, in der Tatnacht ebenfalls bei Lübcke gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den Schuss abgegeben habe - aber aus Versehen. Die Ermittler glauben das nicht. Aus dem BGH-Beschluss geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft die neue Aussage durch weitere Ermittlungen auf Plausibilität überprüft hat. So sei der frühere Verteidiger vernommen worden, dem E. vorwirft, ihn zu einem ersten Geständnis gedrängt zu haben. Außerdem habe eine erneute Tatortsimulation stattgefunden. Auch seien eine Wärmebildkamera und eine sogenannte Dashcam ausgewertet worden.

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