Gutachten: E-Gesundheitskarte widerspricht geltendem Recht
Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach einem Zeitungsbericht gegen geltendes Recht. Der Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen.
Hamburg - Nach der Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das dem "Hamburger Abendblatt" vorliegt, ist die sogenannte e-Card oder eGK damit nutzlos. "Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", heißt es der Zeitung zufolge in dem Gutachten.
Die Expertise für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland wirft den Kassen vor, "die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt" zu haben. Rein rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden. Laut Zeitung verteidigt der Verband der gesetzlichen Krankenkassen das Procedere der Kartenherausgabe.
Das Bundesgesundheitsministerium allerdings hat der Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) widersprochen. „Die eGK verstößt weder gegen geltendes Recht noch ist diese nutzlos“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag in Berlin der dpa. Sie verwies dazu auf eine schriftliche Vereinbarung zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Danach seien auch die Ärzte verpflichtet, die Identität des Karteninhabers zu prüfen. Daten auf der e-Card seien nicht gefährdet. Die KBV hatte kritisiert, dass die Krankenkassen nicht die auf den Karten gespeicherten Fotos der Versicherten überprüft hätten.
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