Grundgesetzänderung: Eckpunkte des Bund-Länder-Finanzpakts

Es ist das größte Reformwerk der Noch-Koalitionäre: Die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020. Die seit Jahren heftig umstrittene Milliarden-Umverteilung zwischen "reichen" und "armen" Ländern wird neu geregelt.
André Stahl/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.
dpa Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Es ist das größte Reformwerk der Noch-Koalitionäre: Die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2020. Die seit Jahren heftig umstrittene Milliarden-Umverteilung zwischen "reichen" und "armen" Ländern wird neu geregelt. Der Bund gibt mehr Geld und bekommt mehr Kompetenzen.

Die seit Jahrzehnten umstrittenen Finanzströme zwischen Bund und Ländern werden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Der Bundestag billigte am Donnerstag in Berlin den mühsam ausgehandelten neuen Finanzpakt zur Umverteilung der Milliarden zwischen "armen" und "reichen" Ländern und von mehr Bundeshilfen. Für die 13 nötigen Grundgesetzänderungen wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von mindestens 420 Stimmen klar erreicht. Zum Gesamtpaket enthielten sich die Grünen, die Linken stimmten dagegen. Kritik kam aber auch aus der Koalition. Am Freitag entscheidet der Bundesrat. In der Länderkammer zeichnet sich ebenfalls die nötige Mehrheit ab.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in der im Herbst endenden Legislaturperiode. Mit der Reform erhalten die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund - die Summe wird in den Folgejahren weiter steigen. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen. Die neuen Regelungen sollen mindestens bis zum Jahr 2030 gelten. Gleich neun namentliche sowie weitere Abstimmungen waren im Bundestag fällig.

Geld für Kompetenzen

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem soliden Reformpaket. Die Architektur der föderalen Finanzordnung werde ein Stück weit geändert. Der Ausgleich zwischen stärkeren und schwächeren Ländern aber werde künftig weitestgehend zurückgenommen. Der Ausgleich dafür kommt vom Bund. Die größere Finanzverantwortung erzwingt es Schäuble zufolge, dass der Bund auch stärkere Eingriffsrechte in den Länder bekommt.

Bis zuletzt umstritten waren die Pläne für die künftige Autobahngesellschaft des Bundes. Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Union und SPD hatten sich auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz verständigt, um eine Veräußerung der Gesellschaft und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, es gehe um mehr Effizienz und Schlagkraft. "Ich will keine Autobahnen privatisieren." Er misstraue aber nicht jedem privaten Engagement.

Bundestagspräsident Lammert fürchtet Zentralstaat

Als prominentester Gegner der Gesamtreform im Koalitionslager gilt Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der CDU-Politiker kritisiert, dass das Grundgesetz an zahlreichen Stellen geändert wird. Er befürchtet eine zunehmende Entwicklung hin zu einem Zentralstaat.

Linken-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht sprach wie Lammert von einem "monströsen Eingriff" in das Grundgesetz. Sie warf der Koalition vor, die Öffentlichkeit zu täuschen. Eine Privatisierung von Autobahnen sei nicht vom Tisch, die Formulierung zu Partnerschaften mit der Privatwirtschaft sei schwammig. Wagenknecht sprach von einem vergifteten Abschiedsgeschenk der Koalition und einer "Raubplünderung auf Kosten der Steuerzahler".

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann konterte, diffamierende Schlagworte wie korrupte Veranstaltung oder Schmiergeldzahlungen erinnerten ihn an eine andere Partei. Die Autobahnen blieben im Eigentum des Staates. Dem "Abgeordneten Lammert aus Bochum" rief Oppermann in Anwesenheit des Bundestagspräsidenten zu, es gebe keinen "Marsch in den Zentralstaat".

Anja Hajduk von den Grünen kritisierte, es werde eine geringere Solidarität unter den Ländern geben. Übernehmen werde dies der Bund: "Das ist ein gutes Geschäft für die starken Länder." Die schwachen Länder dagegen würden schwächer. Es sei richtig, dass der Bund als Gegenleistung mehr Eingriffsrechte erhalte. Zu begrüßen sei auch, dass mit den Bundesmitteln zur Sanierung maroder Schulen in finanzschwachen Kommunen das Kooperationsverbot aufgeweicht werde, das dem Bund Eingriffe in die Schulpolitik untersagt.

Bund-Länder-Finanzpakt: Neuregelungen im Überblick

FINANZAUSGLEICH: Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt ab 2020 im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Der Länderanteil daran soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Vor allem der Bund greift "ärmeren» Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt er ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro - Tendenz steigend. Dafür erhält er mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

UMSATZSTEUER: Die Länder erhalten zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von 4,02 Milliarden Euro. Davon sind 2,6 Milliarden Euro ein Festbetrag. Hinzu kommen zusätzliche Umsatzsteuerpunkte von 1,42 Milliarden Euro, die jährlich angepasst werden.

AUTOBAHNGESELLSCHAFT: Beim Bund wird eine zentrale Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen gegründet. Sie soll ab 2021 Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und zumindest eines Teils der Bundesstraßen bündeln. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen. 

INVESTITIONSHILFEN: Der Bund soll finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren können. Aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds» zahlt der Bund den Ländern Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro. Durch eine Änderung des Grundgesetzes kann der Bund künftig in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen investieren. Dadurch wird das Kooperationsverbot aufgebrochen.

KONTROLLEN: Bei Mischfinanzierungen kann der Bundesrechnungshof prüfen, wie Bundesmittel verwendet werden. Der Bund erhält bei Finanzhilfen an die Länder mehr Steuerungs- und Kontrollrechte. 

STEUERVERWALTUNG: In der Steuerverwaltung sollen die Kompetenzen des Bundes sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen gestärkt werden.  

STABILITÄTSRAT: Das Gremium wird gestärkt und soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen.

UNTERHALTSVORSCHUSS: Bisher bestand Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und maximal 72 Monate lang. Nun wird der Anspruch ausgeweitet: Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. 

ONLINE-ANGEBOTE: Das Onlineangebot öffentlicher Verwaltungen soll verbessert und erweitert werden. Leistungen sollen über einen Portalverbund zur Verfügung gestellt werden. 

KOMMUNALE FINANZKRAFT: Der Anteil der in den Finanzausgleich einzubeziehenden kommunalen Steuereinnahmen soll auf 75 Prozent steigen. Die Einwohnerwertungen für die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen bleiben unverändert, ebenfalls die von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

SONDERBEDARFS-BUNDESERGÄNZUNGSZUWEISUNGEN für die neuen Länder enden 2019. Die Instrumente, die helfen, regionale Ungleichgewichte unter den Ländern auszutarieren, werden fortgeführt.

SANIERUNGSHILFEN: Der Bund zahlt ab 2020 Bremen und dem Saarland jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro.

ZUSCHÜSSE FÜR KOMMUNALE INVESTITIONEN: Das Bundesprogramm aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird dauerhaft fortgeführt.

STABILITÄTSRAT: überwacht künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse und erhält mehr Kompetenzen.

Lesen Sie auch: IVD-Halbjahresbericht - Eigenheim in München: Preise steigen und steigen und steigen

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.