Grund zur Klage
Eins vorweg: Es war ein gewaltiger, ein beachtlicher Kraftakt, den die deutschen Kommunen und Bundesländer beim Kita-Ausbau geleistet haben. Mit viel Geld und gutem Willen wurden bei den Betreuungsplätzen zum Teil jährliche Steigerungsraten im zweistelligen Prozentbereich erreicht. Und doch: Dies wird – gerade in München – nichts daran ändern, dass Eltern ihren Anspruch auf einen Platz für ihr Kind demnächst einklagen werden, einklagen müssen. Denn das dürfen sie ab dem 1. August.
Und einige werden weiterhin Grund zur Klage haben. Denn die jetzt verkündeten mehr als 800000 Betreuungsplätze reichen halt nur rechnerisch aus, um den Bedarf zu decken – der bundesweit ja vielleicht sogar höher als 39 Prozent der Unter-Dreijährigen ist. In Ballungsräumen wie München werden wohl selbst bei einem durchschnittlichen Versorgungsgrad von 67 Prozent immer noch Plätze fehlen. Da hilft keine noch so schöne Statistik: „Wenn man den Kopf in der Sauna hat und die Füße im Kühlschrank, spricht man ja auch nicht von einer angenehmen mittleren Temperatur“, spottete einst Franz Josef Strauß.
Trotzdem scheint dieser Umgang mit Statistik eine Konstante der Unionspolitik zu sein. Vor ziemlich genau 30 Jahren versprach Helmut Kohl im Wahlkampf jedem Jugendlichen eine Lehrstelle. Um nach der Wahl zu ergänzen, dass dies vielleicht nicht unbedingt am jeweiligen Wohnort klappe. Bei den Kita-Plätzen ist es jetzt genauso.
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