Große Koalition einig bei Erbschaftssteuer

Wer ein Haus erbt, muss in Zukunft unter bestimmten Umständen keine Steuer bezahlen. Das haben die Spitzen von SPD und Union nach einer fünfstündigen Sitzung beschlossen.
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Wichtig für die Erbschaftssteuer ist, ob ein Haus selbst genutzt wird
AP Wichtig für die Erbschaftssteuer ist, ob ein Haus selbst genutzt wird

Wer ein Haus erbt, muss in Zukunft unter bestimmten Umständen keine Steuer bezahlen. Das haben die Spitzen von SPD und Union nach einer fünfstündigen Sitzung beschlossen.

Die Spitzen der Koalition haben sich am Donnerstag auf eine Reform der Erbschaftssteuer verständigt. Demnach sollen Erben für Wohneigentum keine Steuern zahlen müssen, wenn sie oder ihre Kinder in der Immobilie wohnen. Daneben soll es weitere Freibeträge geben. Dies teilten die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien in Berlin nach Beratungen mit.

Für Firmenerben sind ebenfalls weitgehende Erleichterungen geplant. Danach sollen sie komplett von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn sie den Familienbetrieb im Kern zehn Jahre weiterführen und eine bestimmte Zahl Arbeitsplätze erhalten. Wenn die Substanz des Unternehmens nur sieben Jahre weitergeführt wird, werden 15 Prozent Steuern fällig. Noch am Montagabend hatte die Koalitionsrunde im Berliner Kanzleramt fünf Stunden lang vergeblich eine Lösung gesucht. Die Steuer muss bis Ende Dezember reformiert werden, weil die aktuelle Regelung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz verstößt und ab Ende Dezember wegfällt.

«Es ist geschafft»

Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer von vier Milliarden Euro solle den Ländern erhalten bleiben, sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck. «Es ist geschafft.» Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte: «Dies ist eine sehr gute Lösung und eine enorme Stärkung der Familienbetriebe.» Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Peter Ramsauer meinte: «Das lange Ringen hat sich gelohnt.» Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen Witwen oder Witwer, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben. Für Kinder gilt aber die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Eine Wertgrenze nach oben gibt es nicht. Dies entspricht praktisch der von der Union lange geforderten Regionalisierung der Steuer, auch wenn dies so nicht explizit genannt wird.

Bauernhöfe befreit von der Steuer

Daneben gibt es normale Vermögens-Freibeträge pro Erwachsenem von 500.000 Euro sowie für Kinder von je 400.000 Euro. Struck und Kauder betonten, niemand müsse sein Haus verkaufen, um Erbschaftsteuer zu zahlen. Nahezu alle Landwirtschaftsbetriebe bleiben laut Ramsauer von der Erbschaftsteuer befreit. Union und SPD hatten seit fast zwei Jahren über die Reform gestritten. Das Bundesverfassungsgericht verlangt bis Jahresende eine Neuregelung. Bei Zustimmung auch des Bundestages und Bundesrates soll die Reform Anfang 2009 in Kraft treten.(nz/dpa/AP)

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