"Gotteskrieger" steht nach falscher Terrorwarnung vor Gericht
Frankfurt/Main - Nach einer anonymen Terrorwarnung vor zweieinhalb Jahren steht ein mutmaßliches Mitglied des Terrornetzwerkes Al-Kaida vor Gericht. Der 25-jährige Emrah E. muss sich seit Montag vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt verantworten, weil er zwischen Mai 2010 und Januar 2011 im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet für die Terrorgruppe gearbeitet haben soll.
Im November 2010 soll er außerdem laut Anklage beim Bundeskriminalamt(BKA) angerufen und eine Serie von Anschlägen angekündigt haben.
Weil auch US-Behörden vor Angriffen gewarnt hatten, waren eine erhöhte Terrorgefahr ausgerufen und die Sicherheitsvorkehrungen in ganz Deutschland erhöht worden. Der Reichstag wurde daraufhin für nicht angemeldete Besucher gesperrt, schwer bewaffnete Polizisten patrouillierten an Bahnhöfen und Flughäfen. Das Frankfurter Gericht will mindestens zwei Monate verhandeln. (AZ 52 StE 2/13 8 1/13)
Emrah E. war nach den Erkenntnissen der Ermittler im April 2010 von seinem Wohnort Wuppertal in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, wo er sich in der Region Waziristan Al-Kaida anschloss. Später soll er auch für die radikalislamistische Organisation Al-Schabaab gekämpft haben, die in Ostafrika dieselben Ziele wie Al-Kaida verfolgt. Für beide Organisationen zog der 25-jährige laut Anklage "bewaffnet in den Krieg". Zwar starben dabei sowohl in Pakistan als auch in Afrika etliche Menschen, den Anklagepunkt des Totschlags ließ der Staatsschutzsenat aber nicht zu. Es sei nicht geklärt, wer wann und wo unter Mitwirkung des Angeklagten getötet wurde, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Die Richter interessierte am Montag vor allem das Leben des Deutschtürken auf der Anklagebank. Seit seinem zweiten Lebensjahr in Deutschland, sei er bereits als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wegen einer Raubserie saß Emrah E. schließlich fast zwei Jahre im Gefängnis. Hinter Gittern habe er "Kontakte zu Allah" aufgebaut. Später habe er es als "religiöse Pflicht" empfunden, für die unterdrückten muslimischen Völker zu kämpfen. Viele Punkte der Anklage träfen dennoch nicht zu, sagte er, ohne Details zu nennen. Der Prozess wird am 17. Juni fortgesetzt.