Gesetzesänderungen: Was ab 1. Juli alles anders ist
Flexi-Rente, Fonds für die Lagerung von Atommüll, mehr Schutz für Prostituierte – die Politik hat etliche Gesetzte beschlossen. Diese treten jetzt in Kraft.
Berlin - Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland erhalten vom 1. Juli an mehr Geld. In Westdeutschland steigen die Altersbezüge dann um 1,90 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. Auch andere gesetzliche Änderungen treten in Kraft. Die AZ liefert einen Überblick.
Rentenwert
Mit der Erhöhung wird die Kluft zwischen Ost- und Westrenten weiter geschlossen. Der Rentenwert in den neuen Bundesländern steigt von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westniveaus. Bis 2025 sollen die Renten komplett angeglichen werden.
Flexi-Rente
Damit bekommen Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten, um flexibler aus dem Berufsleben auszusteigen. Wer frühzeitig in Rente gehen möchte, kann künftig eine neu eingeführte Teilrente mit Teilzeitarbeit kombinieren. Von Juli an dürfen diejenigen, die in Teilrente gehen, mit jährlich 6.300 Euro mehr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Unterhaltsvorschuss
Die finanzielle Hilfe für Alleinerziehende gibt es für den Fall, dass das andere Elternteil Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Bisher bestand der Anspruch nur für Kinder bis zwölf Jahre und maximal 72 Monate lang. Künftig gilt er bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten, weil es noch nicht ausgefertigt ist.
Elektronische Fußfessel
Sie soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können.
Prepaid-Sim-Karten
Ab 1. Juli tritt eine Identifikationspflicht beim Kauf offiziell in Kraft. Verkäufer sind verpflichtet, die Identität des Käufers zu überprüfen und die Personalien aufzunehmen. Wer eine Prepaid-Karte kaufen will, muss dafür im Laden den Personalausweis vorzeigen. Anders als zuvor ist die Speicherung der persönlichen Daten durch den Verkäufer nun verpflichtend. Die neue Regel soll verhindern, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-Karten anonym und unentdeckt kommunizieren können.
Atomfonds
Der Bund übernimmt die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber rund 17,4 Milliarden Euro einzahlen müssen.
Prostituiertenschutz
Ziel ist ein besserer Schutz vor Ausbeutung und Gewalt. Vorgesehen ist eine Anmeldepflicht für Prostituierte, die mit einem vertraulichen Beratungsgespräch verbunden ist. Auch eine regelmäßige gesundheitliche Beratung ist vorgesehen. Die Betreiber von Bordellen werden zur Kooperation mit Gesundheitsämtern verpflichtet. Die Kunden von Prostituierte müssen ab dem 1. Juli ein Kondom beim Geschlechtsverkehr benutzen.
Kriminalitäts-Beute
Finanzielle Vorteile aus Straftaten können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten.
Bundeswehr
Alle Bewerber für den Dienst müssen ab 1. Juli eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.
Pfändungsfreigrenzen
Sie steigen. Schuldner können dann mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag erhöht sich auf 1.133,80 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag steigt, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind: Für die erste Person um 426,71 Euro monatlich, für die zweite bis fünfte Person um 237,73 Euro monatlich.
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