Gesetz zur Lebensversicherung: So nicht!

Der Vize-Chefredakteur der AZ Georg Thanscheidt schreibt über das Lebensversicherungs-Gesetz.    
Georg Thanscheidt |
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Der Vize-Chefredakteur der AZ Georg Thanscheidt schreibt über das Lebensversicherungs-Gesetz.    

München - Wäre man nicht so ein aufgeklärter Mensch, man könnte glatt zum Verschwörungstheoretiker werden. Der Anlass sind zwei Gesetze, die heute im Vermittlungsausschuss behandelt werden. Das erste ist die Neufassung des Melderechts, die CSU und FDP im Sommer 2012 während des EM-Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien in Sekundenschnelle durch den Bundestag gelotst haben. Sie enthält Verschlechterungen des Datenschutzes für alle Bürger, die nun nach dem Willen aller Beteiligten – diesmal auch der CSU und der FDP – wieder rückgängig gemacht werden sollen.

Der zweite Gesetzesentwurf betrifft ebenso alle Bundesbürger – zumindest statistisch gesehen: Jedem Kunden einer Lebensversicherung will die Bundesregierung die ausgezahlte Summe kürzen. Dass dies in dieser Form nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2005 rechtswidrig ist, war den schwarz-gelben Parlamentariern im November entweder egal oder nicht bekannt. Vorsichtshalber verbargen sie die Regelung, die nun zu Recht Versicherungskunden in Rage bringt, in einem großen Wust von Gesetzestexten zur Regelung von Überweisungen im Euro-Raum. Hatte damit zwar nichts zu tun, aber es ging Union und FDP ja nur darum, dass die „Leistungsfähigkeit der Lebensversicherer gestärkt“ wird.

Vernunft und Anstand gebieten, dass beide Gesetze so nicht in Kraft treten dürfen. Und ein wenig Aufklärung über die Motive der Regierungskoalition wäre auch noch angebracht.

 

 

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