Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen auf dem Weg

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Demnach soll das Mindestalter für Trauungen in Deutschland künftig bei 18 Jahren liegen.
dpa |
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Afghanische Bräute besuchen eine gemeinsame Hochzeitszeremonie.
Naweed Haqjoo/dpa Afghanische Bräute besuchen eine gemeinsame Hochzeitszeremonie.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen.

Berlin - Demnach soll das Mindestalter für Trauungen in Deutschland künftig bei 18 Jahren liegen. Ende Juli 2016 waren laut Ausländerzentralregister knapp 1.500 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen als verheiratet registriert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen. Ehen sollen demnach durch Gerichte aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei einer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung, könne davon abgesehen werden - und auch dann, wenn der minderjährige Gatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen. Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren.

Lesen Sie hier: Bundesminister wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern

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