Gerichtsurteil: CDU ist und bleibt unwählbar - zumindest in Bayern
Wiesbaden - Mit einer Verfassungsbeschwerde will ein Nürnberger Rechtsanwalt erreichen, dass er in Bayern statt der CSU die Schwesterpartei CDU wählen kann. Mit einer Klage gegen den Bundeswahlleiter scheiterte der Anwalt Rainer Roth am Freitag zwar vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Für das Anliegen gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage, urteilte das Gericht. Im Bundeswahlgesetz sei nicht vorgesehen, dass die Parteien mit bundesweiten Listen antreten müssten. Das Verwaltungsgericht ließ aber die Möglichkeit einer Berufung offen.
Bleibt wohl nur der Wechsel des Wohnsitzes
Roth sagte, er wolle trotz seines Wohnsitzes in Bayern die CDU wählen können. Dass die Menschen in Bayern nicht für eine solch etablierte Partei stimmen könnten, die auch die Bundeskanzlerin stelle, verletze das Recht auf freie Wahl. Er werde deshalb Berufung einlegen und sich zugleich an das Bundesverfassungsgericht wenden - auch weil er dem Fall allgemeine Bedeutung beimesse.
Er selbst wolle nicht die Politik der CSU, sondern die der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützen, sagte Roth. Er klagt gemeinsam mit seiner Frau. Die beiden Anwälte berufen sich unter anderen auf den Grundgesetzartikel 38, nachdem die Bundestagsabgeordneten "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählt werden müssen.
CDU kann selbst entscheiden, ob sie in Bayern antritt oder nicht
Die Vertreterin der Bundeswahlleiters erklärte bei der Verhandlung, bei der Bundestagswahl im Jahr 2013 seien die meisten Parteien nicht in allen Bundesländern angetreten. Neben der CSU gebe es zudem weitere Parteien, die sich nur in einem Bundesland zur Wahl gestellt hätten, etwa die Parteien "Die Frauen" oder "Die Violetten", die ebenfalls nur in Bayern angetreten seien.
Der Bundeswahlleiter führe lediglich das Bundeswahlgesetz aus und entscheide nicht über dessen Inhalt, sagte Richter Hans-Hermann Schild. Deshalb sei er nicht der richtige Ansprechpartner. Dass Parteien nicht mit Bundeslisten anträten, entspreche zudem der föderalen Struktur der Bundesrepublik.
In Richtung der Kläger sagte Schild: "Ihre Überlegung kann ich nachvollziehen, nur das setzte eine komplette Revision des Wahlrechts voraus, oder die CDU würde auch in Bayern antreten." Dies sei allerdings Entscheidung der Partei. Eine Grundlage, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, sah Schild nicht. Die ausführliche Begründung des Urteils soll im Laufe des Januars schriftlich erfolgen.
Horst Seehofer im Interview: "Will nicht in gebückter Haltung durch Bayern gehen müssen"
CDU und CSU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. In der zuletzt im September 2013 von Merkel und CSU-Chef Horst Seehofer unterzeichneten Vereinbarung dazu heißt es, Grundlage seien gemeinsame politische Ziele und die Tatsache, dass sie "in keinem Bundesland miteinander in Wettbewerb" stünden. Die CDU tritt stets in 15 Bundesländern, die CSU nur in Bayern an. Die erste Fraktionsgemeinschaft schlossen die Parteien 1949.