Gericht: Versammlungsverbot "offensichtlich rechtswidrig"

Am Wochenende sollen in Heidenau ein Fest für Flüchtlinge und eine rechte Gegendemo stattfinden. Zuviel Arbeit für die Polizei, argumentierte das Land Sachsen. Das Verwaltungsgericht Dresden sieht das anders.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Heidenau erlangte als Art gewalttätiger, rechtsextremer Ausschreitungen traurige Berühmtheit.
dpa Heidenau erlangte als Art gewalttätiger, rechtsextremer Ausschreitungen traurige Berühmtheit.

 

Dresden - Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte zwischen Freitag 14 Uhr und Montag 6 Uhr alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel untersagt - im gesamten Gebiet der Kleinstadt nahe Dresden. Anlass sei das Vorliegen eines polizeilichen Notstandes.

 

"Danach sind die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte nicht in der Lage, der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden", hieß es in einer Mitteilung des Landratsamtes vom Donnerstagabend.

 

Dieser Beschluss hatte teils scharfen Protest nach sich gezogen, unter anderem nannte Grünen-Chef Özdemir das Versammlungsverbot „nicht akzeptabel“.

 

Dies Meinung teilt offenbar auch das Verwaltungsgericht Dresden, das am Freitag per Eilentscheidung urteilte, dass das Versammlungsverbot nicht durchgesetzt werden dürfe.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.