Gericht verkündet Urteil im Prozess gegen Wulff
Hannover - Die Verteidigung rechnet mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Fortsetzung der Beweisaufnahme gefordert.
Wulff wird Vorteilsannahme im Amt vorgeworfen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er sich 2008 als niedersächsischer Regierungschef vom mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold einen Teil der Kosten für einen Oktoberfest-Besuch bezahlen lassen. Konkret geht es um etwa 720 Euro für Hotel, Essen und Babysitter.
Im Gegenzug soll sich Wulff bei der Spitze des Siemens-Konzerns dafür eingesetzt haben, einen Film Groenewolds zu unterstützen. Beide Männer bestreiten die Korruptionsvorwürfe. Sie argumentieren, Groenewold habe ohne Wulffs Wissen einen Teil der Kosten gezahlt. Zudem verweisen sie auf eine Freundschaft, die sie seit längerem verbindet.
Sollte das Gericht Wulff doch schuldig sprechen, droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Im Falle eines Freispruchs hätte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Für eine erfolgreiche Revision müssten dem Gericht Fehler im Verfahrensablauf nachgewiesen werden.
Wulff war am 17. Februar 2012 vom höchsten Staatsamt zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es ein solches Vorgehen gegen einen Bundespräsidenten noch nicht gegeben.
Was Wulff nach dem Prozess macht, ist weiter unklar. Nach Medieninformationen will er aller Voraussicht nach wieder als Rechtsanwalt arbeiten.