Gericht verbietet Proteste gegen Pegida in Sicht- und Hörweite

Gegen den Auftritt des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders bei der islamkritischen Pegida-Bewegung in Dresden darf nicht in Sicht- und Hörweite protestiert werden.
dpa |
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Dresden - Dies hat das Verwaltungsgericht Dresden wenige Stunden vor Beginn der Kundgebung entschieden. Es lehnte damit einen Eilantrag des Bündnisses "Dresden Nazifrei" ab. Zuvor hatte die Stadt Proteste in unmittelbarer Nachbarschaft zu Pegida verboten.

Die Richter sahen ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein Ziel der Gegenveranstaltung darin bestehe, die Demonstration von Pegida zu verhindern. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Wilders will am Nachmittag bei einer Kundgebung des Pegida-Bündnisses auftreten. Die selbst ernannten "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) erwarteten dazu bis zu 30 000 Teilnehmer.

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