Gericht verbietet polenfeindliche NPD-Plakate
BERLIN - Juristische Niederlage für die NPD wenige Tage vor der Wahl am kommenden Sonntag: Die rechtsextreme Partei muss ihre Wahlplakate mit dem Slogan «Polen-Invasion stoppen» in Vorpommern einsammeln. Ein Gericht nannte die Plakate volksverhetzend.
Die rechtsextreme NPD muss Wahlplakate mit dem Slogan «Polen-Invasion stoppen» im vorpommerschen Uecker-Randow-Kreis abhängen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, wie eine Gerichtssprecherin nach der Entscheidung am Samstag sagte. Das OVG hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf.
Die NPD hatte Anfang September mehr als 50 solcher Plakate aufgehängt, die die Ordnungsämter aber abhängen ließen. Der NPD-Kreisverband Uecker- Randow klagte erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht. Gegen diese Entscheidung hatte der Landkreis Beschwerde eingelegt.
Gegen die Entscheidung kann die NPD jetzt Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Im Kreis Uecker-Randow an der Grenze zu Polen leben seit Jahren mehr als 1000 polnische Bürger, unter anderem wegen günstiger Immobilienpreise und der Nähe zur Großstadt Stettin (Szczecin).
Angriff auf die Menschenwürde
Die Text- und Bildelemente des NPD-Plakats sowie deren Gestaltung seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer, sagte die Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur dpa. Damit stelle das Wahlplakat eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Denn dazu gehöre der Gedanke des friedlichen Zusammenlebens der Völker in Europa.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zeigte sich erleichtert. «Das Urteil des OVG ist einerseits ein sehr eindrucksvoller Beweis der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie, zeigt andererseits aber auch, dass es sich lohnt, für demokratische Grundwerte in unserer Gesellschaft zu streiten», sagte er in Schwerin. (dpa)