Gericht spricht Helmut Kohl Millionen-Entschädigung zu

Das Landgericht Köln hat dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen.
Köln - Der Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl verlangte in einem Klageverfahren eine Rekordsumme an Schadenersatz: fünf Millionen Euro.
Es geht um die Veröffentlichung zahlreicher Zitate von ihm in einem Buch. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400.000 Euro.
In dem Verfahren geht es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen 2014 im Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalisten als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.
Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Das Buch wurde ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er bestreitet nicht, dass er die Äußerungen so getätigt hat, er betont aber, dass sie vertraulich gewesen seien und auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt.
Schwan dagegen sagt, er habe die Gespräche als Journalisten geführt und deshalb auch Zugriffsrecht. Zudem habe Kohl immer, wenn er etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, darauf bestanden, dass der Kassettenrekorder ausgeschaltet wurde.