Gericht schützt Gabriele Pauli

Die ehemaile CSU-Rebellin und Landrätin kämpft um ihren Ruf - und bekommt vor dem Oberlandesgericht Schützenhilfe
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kann sich freuen: Gabriele Pauli hat vor dem Oberlandesgericht München einen Sieg errungen.
Petra Schramek Kann sich freuen: Gabriele Pauli hat vor dem Oberlandesgericht München einen Sieg errungen.

Die ehemalige CSU-Rebellin und Landrätin kämpft um ihren Ruf - und bekommt vor dem Oberlandesgericht Schützenhilfe

München – Die verlorene  Ehre der Gabfriele Pauli - jetzt ist sie wieder ein wenig hergestellt. Die frühere Fürther Landrätin Gabriele Pauli darf nicht als „durchgeknallte Frau“ bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München gab am Dienstag der Klage der ehemaligen CSU-Politikerin statt.

In dem jahrelangen Rechtsstreit ging es um Fotos, die Pauli in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen zeigten. In einem Beitrag von Bild.de war von „Domina-Posen“ und „klassischer Pornografie“ die Rede. Diese Äußerungen hielten sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Meinungsfreiheit; das OLG musste sich damit nicht mehr befassen.

Anders verhielt es sich mit der Bezeichnung „durchgeknallte Frau“. Diese könne unter bestimmten Umständen eine „ehrverletzende Äußerung“ sein. Der OLG-Senat hat das jetzt bejaht, eine Begründung steht noch aus. Pauli, sommerlich gekleidet mit tiefem Dekolleté, nahm die Entscheidung strahlend entgegen. Nach einem Ausflug zu den Freien Wählern, für die sie 2009 bei der Europawahl kandidierte, ist sie inzwischen politisch nicht mehr aktiv. Sie sei Autorin und bereite derzeit Seminare über Selbstentwicklung vor, sagte sie am Rande des Prozesses.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.