Gericht: Neuzuschnitt der Landtagsausschüsse verfassungskonform

Der Neuzuschnitt der Landtagsausschüsse verstößt nicht gegen die Verfassung. Mit diesem Urteil wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) jetzt eine Klage aller drei Oppositionsfraktionen ab. Damit darf die CSU auch weiterhin die Hälfte der Mitglieder stellen.
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MÜNCHEN - Der Neuzuschnitt der Landtagsausschüsse verstößt nicht gegen die Verfassung. Mit diesem Urteil wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) jetzt eine Klage aller drei Oppositionsfraktionen ab. Damit darf die CSU auch weiterhin die Hälfte der Mitglieder stellen.

Die CSU darf auch weiterhin die Hälfte der Mitglieder in den Landtagsausschüssen stellen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Donnerstag eine Klage der Opposition ab, die kritisiert hatte, dass die CSU sich mit der Umstellung der früher ungeraden Anzahl an Ausschusssitzen entgegen dem Wählerwillen eine Blockademehrheit verschafft habe. Im Landtagsplenum verfügt die CSU-Fraktion über 92 von 187 Sitzen, was einem Anteil von 49,2 Prozent entspricht.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Freien Wählern waren der Auffassung, dass mit der bisherigen Regelung der Wählerwille missachtet wird. Schließlich habe die CSU bei der Wahl im vergangenen Jahr ihre absolute Mehrheit an Landtagssitzen verloren.

Der Landtag hatte nach der Wahl mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CSU und FDP mehrheitlich beschlossen, dass Landtagsausschüsse mit 22, 20 und 16 Mitgliedern gebildet werden. Die Oppositionsfraktionen forderten, die Ausschüsse mit ungeraden Mitgliederzahlen zu bilden, damit den Mehrheitsverhältnissen im Plenum Rechnung getragen werden kann.

ddp

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