Gericht: „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske

Adolf Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an deutschen Zeitungskiosken verkauft werden: Das Münchner Landgericht gab am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung einem entsprechenden Verbotsantrag des Freistaats Bayern statt.
München - Dem britischen Verleger Peter McGee sei damit die Veröffentlichung von Auszügen aus dem Hitler-Buch verboten worden, teilte das Landgericht mit. Die geplante Publikation sei nicht vom Zitatrecht gedeckt, hieß es zur Begründung. Außerdem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch durchzusetzen. Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“.
McGee hatte zuvor allerdings bereits einen Rückzieher gemacht: In der geplanten Veröffentlichung seien Hitler-Zitate unleserlich.