Gericht lockert Haftbedingungen für Zschäpe

Das Oberlandesgericht München hat die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gelockert.
dpa |
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München - Nach dem Beschluss des OLG dürfen Besuche der Verteidiger künftig ohne Trennscheibe stattfinden. Auch solle der Briefverkehr mit der Verteidigung nicht mehr inhaltlich überwacht werden. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.

Es sei nicht zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus terroristisch betätigt, heißt es zur Begründung. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass sie über ihre Anwälte mit Sympathisanten oder Unterstützern kommuniziere.

Die 38-Jährige ist als Mittäterin an den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angeklagt. Über die Zulassung der Anklage muss das OLG noch entscheiden. Es wird damit gerechnet, dass der Prozess im Frühjahr vor dem OLG München beginnt.

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