Gericht entscheidet über SPD-Klage zum Nord-Süd-Dialog

Drei Monate vor der Landtagswahl entscheidet der Niedersächsische Staatsgerichtshof über eine Klage der SPD-Fraktion zur Veranstaltungsreihe Nord-Süd-Dialog.
dpa |
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Rund drei Monate vor der Landtagswahl entscheidet der Niedersächsische Staatsgerichtshof über eine Klage der SPD-Fraktion zur umstrittenen Veranstaltungsreihe Nord-Süd-Dialog.

Bückeburg/Hannover - Die Verfassungswächter müssen an diesem Montag klären, ob die Landesregierung Fakten über eine Beteiligung des Landes zu schleppend herausgegeben hat. Die Promi-Partys fanden von 2007 bis 2009 zweimal in Hannover und einmal in Stuttgart statt.

Der Streit dreht sich um Antworten, die Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) im Landtag gegeben hat. Im April 2010 - noch unter Christian Wulff als Ministerpräsident - hatte die Landesregierung eine Beteiligung an der Promi-Sause verneint. Als im Zuge der Affäre um Ex-Bundespräsident Wulff im Januar die Frage nach dem Nord-Süd-Dialog erneut aufkam, verwies Möllring im Landtag zunächst auf die frühere Antwort. Nur einen Tag später musste er sich korrigieren, als ein Bericht über eine Beteiligung der Medizinischen Hochschule Hannover an der Party veröffentlicht wurde.

Bei der mündlichen Verhandlung am Staatsgerichtshof im August hatte Möllring betont, alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet zu haben. Er habe zur Vorbereitung auf die Landtagssitzung seine Kabinettskollegen gefragt, ob ihnen eine Beteiligung ihrer Ressorts bekannt sei. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Nach den Medienberichten habe er dann gezielter nachforschen lassen und noch am selben Tag dem Landtag Rede und Antwort gestanden.

Die formalen Konsequenzen der Staatsgerichtshof-Entscheidung sind relativ gering - es droht maximal eine Rüge. Allerdings wäre der Eindruck in der Öffentlichkeit angesichts der Landtagswahl im Januar für die niedersächsische Regierung alles andere als positiv.

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