Gericht bestätigt: AfD darf Judenhetze vorgeworfen werden

Die AfD klagte gegen einen Grünen-Politiker, der in einem Zeitungsinterview behauptete, in der AfD gebe es Fälle von Judenhetze. Die Rechtmäßigkeit einer anderen Äußerung ist noch offen.
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Gerichtlich bestätigt: Daniel Köbler hatte der AfD Judenhetze vorgeworfen. Das Landgericht bestätigte nun, dass es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung handelt.
dpa Gerichtlich bestätigt: Daniel Köbler hatte der AfD Judenhetze vorgeworfen. Das Landgericht bestätigte nun, dass es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Mainz - Das Landgericht Mainz hat eine Unterlassungsforderung der AfD gegen den Grünen-Politiker Daniel Köbler zurückgewiesen. Richterin Susanne Gast sagte, Köblers Äußerung in einem Zeitungsinterview, dass es in der AfD Fälle von Judenhetze gebe, sei eine wahre Tatsachenbehauptung.

Der Wahrheitsgehalt der zweiten Äußerung, wonach AfD-Mitglieder den Holocaust geleugnet hätten, sei in der Schwebe. Angesichts der Umstände des Landtagswahlkampfs sei hier aber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Vorrang einzuräumen. (AZ: 3 O 28/16)

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