Gericht beginnt mit Aufarbeitung der NSU-Morde

Im NSU-Prozess will das Oberlandesgericht München von heute an mit der Aufarbeitung der einzelnen Mordanschläge der Neonazi-Terroristen beginnen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Im NSU-Prozess will das Oberlandesgericht München von heute an mit der Aufarbeitung der einzelnen Mordanschläge der Neonazi-Terroristen beginnen. Für diesen Verhandlungstag sind mehrere Zeugen und ein Sachverständiger zum Mord an Abdurrahim Özüdogru im Jahr 2001 in Nürnberg geladen.

München - Im NSU-Prozess will das Oberlandesgericht München von heute an mit der Aufarbeitung der einzelnen Mordanschläge der Neonazi-Terroristen beginnen. Für diesen Verhandlungstag sind mehrere Zeugen und ein Sachverständiger zum Mord an Abdurrahim Özüdogru im Jahr 2001 in Nürnberg geladen.

Es ist der zweite Mordanschlag, der den Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) zur Last gelegt wird.

Laut Anklage betraten die Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wahrscheinlich am späten Nachmittag des 13. Juni 2001 die kleine Änderungsschneiderei Özüdogrus. Sie schossen dem 49-Jährigen ins Gesicht und - als er am Boden lag - in die Schläfe. Anschließend fotografierten sie ihr Opfer. Özüdogru starb noch am Tatort.

Für den Montagvormittag sind am Oberlandesgericht drei Polizisten geladen; nachmittags sollen vier weitere Zeugen sowie ein Sachverständiger gehört werden.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist als Mittäterin an sämtlichen Morden des NSU angeklagt. Auch wenn sie nicht am Tatort war, soll sie für die Taten mitverantwortlich sein, weil sie für die legale Fassade der Terrorzelle sorgte.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.