Gerechtigkeitslücke

Schläger als „Raufsünder“ – das würde niemandem einfallen. Der Chefreporter der AZ Matthias Maus über die ungerechte Selbstanzeige.
Matthias Maus |
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Jegliche Diskussionen über Steuersünder und die umstrittene Selbstanzeige sind unweigerlich mit dem Fall Hoeneß verbunden.
dpa Jegliche Diskussionen über Steuersünder und die umstrittene Selbstanzeige sind unweigerlich mit dem Fall Hoeneß verbunden.

 

Eigentlich müsste Uli Hoeneß das gefallen. Er löst etwas aus in der Gesellschaft, ein Umdenken vielleicht. Dumm nur, dass die kleine Revolution mit seiner Steueraffäre zusammenhängt, auf deren Folgen er gerne verzichten würde.

Es wird über Steuer geredet in Deutschland, und das ist gut so. Dabei ist absolut unerheblich, dass Wahlkampfzeiten sind. Wahlkampf ist meistens, und genauso zeitlos ist die Empfindlichkeit, mit der die Steuerzahler auf Gerechtigkeitslücken reagieren.

Eine dieser Gerechtigkeitslücken ist die Selbstanzeige. Dieses Instrument, mit dem sich Hoeneß und andere zu retten versuchen, ist eine Besonderheit in einer Gesellschaft, die von „Steuersündern“ redet, wenn sie Steuerstraftäter meint. Niemand käme auf die Idee, Schläger als „Raufsünder“ zu verharmlosen oder Räuber als „Eigentumssünder“.

Der Steuerbetrüger ist der einzige Straftäter im deutschen Strafrecht, der sich mit einem Geständnis unschuldig und straffrei machen kann. Das ist eine Sonderbehandlung von krimineller Energie. Das ist eine Ungerechtigkeit. Dass dies geändert gehört, sehen nach der Opposition jetzt plötzlich auch die CSU und – hört! hört! – sogar Teile der FDP so.

Für dieses Umdenken ist es höchste Zeit. Das Argument, anders komme der Staat nicht an die hinterzogenen Millionen, darf nicht das letzte Wort sein. Die Gerechtigkeitslücke gehört geschlossen.

 

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