Geöffnete Briefe von Soldaten: Guttenberg veranlasst Untersuchungen

BERLIN - Die Briefe einiger Bundeswehrsoldaten kamen geöffnet bei den Daheimgebliebenen an. Jetzt will Verteidigungsminister Guttenberg die Sache aufklären. "Das ist ein unhaltbarer Zustand".
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat zugesichert, die Vorfälle um geöffnete Feldpostbriefe von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan rasch aufzuklären. „Das Öffnen von Briefen von Soldaten ist ein unhaltbarer Zustand und es sind unverzüglich Untersuchungen eingeleitet worden“, sagte er am Mittwoch dem ARD-Hauptstadtstudio.
„Und wenn die Untersuchungen ergeben, dass hier irgendwelche Dinge vorsätzlich geschehen sind, muss das selbstverständlich Konsequenzen haben.“
Zuvor hatte der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), dem Sender HR-Info bestätigt, dass die Post von deutschen Soldaten aus Afghanistan nach Deutschland systematisch geöffnet wurde. Er habe von den Vorgängen bei einem Besuch im Feldlager Masar-i-Scharif erfahren.
Betroffen seien Soldaten einer bestimmten Einheit, die hauptsächlich aus Fallschirmjägern aus Niedersachsen besteht, sagte Königshaus. Ihre Briefe in die Heimat seien geöffnet und teilweise ohne Inhalt angekommen. „Was immer die Motive, was immer die Absichten derer waren, die das getan haben, es ist ein Verstoß gegen das hohe Gut des Postgeheimnisses.“ Das sei unter Umständen eine Straftat und das müsse aufgeklärt werden. „Wir müssen unsere Soldatinnen und Soldaten wie jeden anderen in Deutschland davor schützen, dass seine Briefe ungewollt geöffnet werden.“
Für ihn seien die Motive für das Öffnen der Briefe und die Hintergründe ein Rätsel, sagte der FDP-Politiker. Spekulationen, die Briefe seien aus sicherheitstechnischen Gründen geöffnet worden, wies Königshaus zurück. Er sei sicher, dass das Verteidigungsministerium den Vorgang zuverlässig aufkläre. „Ich habe keinen Anhaltspunkt dafür, dass im Ministerium womöglich etwas vertuscht wird.“ Außerdem werde sich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten, sobald sich der Anfangsverdacht auf eine Straftat bestätige.
dpa