Geheimbericht geht von hohen Hürden für NPD-Verbot aus

Für ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD müssten Medieninformationen zufolge wahrscheinlich mehr als 20 der insgesamt gut 130 V-Leute abgeschaltet werden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin - Außerdem könne der Staat durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, die Klarnamen von Zuträgern aus der rechtsextremistischen Szene offenzulegen, zitiert der "Spiegel" aus einen internen Kriterienkatalog der Innenminister. Insgesamt seien die Anforderungen für ein neues NPD-Verbotsverfahren deutlich höher als bislang öffentlich eingeräumt.

Das Gericht dürfe "die über die bloße Kenntlichmachung hinausgehende Offenlegung (bis hin zur namentlichen Nennung der Quelle) verlangen", zitiert das Magazin aus dem rund 40-seitigen Papier. Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Mannes in Karlsruhe könnte "durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden".

Laut "Spiegel" wollen einige Innenminister der Länder unter allen Umständen verhindern, dass die tatsächlichen Namen von V-Leuten offengelegt werden. Den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zitiert das Magazin mit den Worten: "Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben." So sehe dies auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU): "Verdeckte Quellen können wir nicht offenlegen."

Unter den Bundesländern gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die Beweise für ein NPD-Verbot schon ausreichen. Etwa die Hälfte der Länder spricht sich dafür aus, die Erfolgsausschichten erst noch genau zu prüfen, bevor über ein neues Verfahren entschieden wird. Dagegen machen vor allem die ostdeutschen Bundesländer, Bayern und Rheinland-Pfalz Druck, möglichst schnell einen Verbotsantrag einzuleiten. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Mindestens vier Bundesländer - Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg - haben ihre Vertrauensleute ("V-Leute") des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung bereits "abgeschaltet". 2003 war ein erstes Verbotsverfahren an der Frage der V-Leute gescheitert. An diesem Donnerstag treffen sich die Innenminister zu einer Sonderkonferenz in Berlin, um über ihr weiteres Vorgehen zu beraten.

Umstritten ist laut "Spiegel", wie weit die Abschaltung der Zuträger in die Partei hineinreichen muss. Betroffen seien wohl neben der NPD die Vorstände und Präsidien der ihr nahestehenden Jungen Nationaldemokraten, der Kommunalpolitischen Vereinigung sowie des Rings nationaler Frauen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.