Gegen Guttenberg wird förmlich ermittelt

Das förmliche Ermittlungsverfahren wegen der Plagiatsvorwürfe wird eingeleitet. Guttenberg verzichtet auf sein Bundestagmandat.  
von  dpa
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) steigt am Donnerstag vor dem Schloss Bellevue in Berlin ins Auto. Zuvor hat ihm Präsidenet Christian Wulff die Entlassungsurkunde überreicht.
Der ehemalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) steigt am Donnerstag vor dem Schloss Bellevue in Berlin ins Auto. Zuvor hat ihm Präsidenet Christian Wulff die Entlassungsurkunde überreicht. © dpa

Das förmliche Ermittlungsverfahren wegen der Plagiatsvorwürfe wird eingeleitet. Guttenberg verzichtet auf sein Bundestagmandat.

Hof – Die Staatsanwaltschaft Hof wird gegen den zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen der Plagiatsvorwürfe aufnehmen. „Das wird eingeleitet, da gibt es kein Wenn und kein Aber“, sagte Oberstaatsanwalt Reiner Laib am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Dauer der Ermittlungen seien derzeit schwer vorherzusagen. „Die Vorermittlungen sind natürlich relativ weit fortgeschritten“, betonte Laib.

Zu Guttenberg selbst hatte „gravierende Fehler“ in seiner Doktorarbeit eingeräumt. Laib hatte unmittelbar vor der Bundestagsmitteilung über den schriftlichen Verzicht Guttenbergs auf sein Mandat und das damit verbundene Ende seiner Immunität gesagt, es komme nur noch auf diesen formellen Akt an.

Nach seinem Rücktritt als Verteidigungsminister hat Karl-Theodor zu Guttenberg zudem mit sofortiger Wirkung auch auf sein Mandat als CSU-Bundestagabgeordneter verzichtet. Dies teilte der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit. Für den Fall von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen der Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit müsste damit jetzt Guttenbergs parlamentarische Immunität als Abgeordneter nicht mehr aufgehoben werden.

Mit dem Ausscheiden verliert die schwarz-gelbe Koalition einen Sitz. An den klaren Mehrheitsverhältnissen wird dies aber nichts ändern.    Die CSU, die künftig mit 44 Abgeordneten im Plenum sitzt, kann keinen Nachfolger für Guttenberg ins Plenum schicken. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfen keine Nachrücker für ausgeschiedene Abgeordnete zum Zuge kommen, solange eine Fraktion über Parlamentssitze aus Überhangmandaten verfügt. Die CSU hatte bei der Bundestagswahl 2009 drei solcher Mandate gewonnen.  CDU/CSU stellen künftig 238 der insgesamt 622 Abgeordneten. Die FDP-Fraktion hat 93 Mitglieder. Die SPD kommt auf 146 Abgeordnete, die Linke auf 76 und die Grünen auf 68. 

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