Gauck würdigt Karlsruher Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm
Karlsruhe - "Selbst ablehnende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen in der Regel eine wichtige Funktion: Befriedung!", sagte Gauck in Karlsruhe. Das Gericht vergebe eine Art "Gütesiegel" - nach dem Prinzip: "Wenn das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen hat, dann muss es in Ordnung sein." So sei es nach seinem Eindruck auch nach der Entscheidung zum Rettungsschirm gewesen, sagte Gauck.
Das Gericht hatte am 12. September mehrere Eilanträge gegen die Ratifizierung des ESM-Vertrags im Wesentlichen abgewiesen. Dahmit hatte Karlsruhe den Weg für den permanenten Euro-Rettungsschirm - mit gewissen Vorbehalten - frei gemacht. Vor der Entscheidung war es zu Irritationen gekommen, weil das Gericht Gauck indirekt dazu aufgefordert hatte, mit der Unterzeichnung des Gesetzes zum Euro-Rettungsschirm bis nach der Richterentscheidung zu warten.