Gauck darf NPDler "Spinner" nennen

Bundespräsident Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.
von  dpa

Karlsruhe – Bundespräsident Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben erfülle, entscheide er selbst, betonten die Verfassungshüter, die damit eine Klage der NPD zurückwiesen.

 

 

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