Gauck darf NPDler "Spinner" nennen
Karlsruhe – Bundespräsident Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben erfülle, entscheide er selbst, betonten die Verfassungshüter, die damit eine Klage der NPD zurückwiesen.