Gauck darf NPDler "Spinner" nennen

Bundespräsident Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe – Bundespräsident Joachim Gauck durfte Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben erfülle, entscheide er selbst, betonten die Verfassungshüter, die damit eine Klage der NPD zurückwiesen.

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.